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KomNet-Wissensdatenbank

Müssen Leitern, bei denen die Angabe der Herstellernorm fehlt, dem weiteren Gebrauch entzogen werden?

KomNet Dialog 26882

Stand: 23.06.2016

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Durchführung von Prüfungen

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Frage:

Leitern müssen dem Stand der Technik entsprechen (DIN EN 131). Wie ist zu verfahren, wenn für Wiederholungsprüfungen von Leitern und Tritten keine Unterlagen (Betriebsanleitung) mehr vorhanden sind, aus denen die "Herstellernormen" hervorgehen? Sind diese Arbeitsmittel dem weiteren Gebrauch zu entziehen ?

Antwort:

In der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" findet sich bezüglich der Prüfung von Leitern und Tritten unter Punkt 6 folgendes:

"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen.
(..)
Die systematische Überprüfung von Leitern und Tritten lässt sich z.B. mithilfe einer Checkliste (Anhang 2) durchführen. Um die Erfassung und Prüfung aller Leitern und Tritte sicherzustellen, empfiehlt es sich, diese zu nummerieren und die Checklisten zu einem Kontrollbuch zusammenzufassen.
Bei der Prüfung sollte besonders auf folgende Punkte geachtet werden:
– Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen,
– fehlende Bauteile,
– ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z.B. Gelenke bei einteiligen Mehrzweckleitern). "

Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller einer Leiter keine Norm einhalten muss, da die Anwendung von Normen freiwillig ist. Bei der Anwendung von harmonisierten Normen besteht die Vermutung, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen eingehalten sind. Wendet der Hersteller diese Normen nicht an, muss er gegenüber den Marktaufsichtsbehörden explizit nachweisen können, dass die Sicherheit gewährleistet ist.

Dem entsprechend sind wir der Auffassung, dass Leitern und Tritte, welche wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft wurden, weiterhin verwendet werden können. Wir empfehlen hinsichtlich der Prüfung die DGUV Information 208-016.