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Ist eine Prüfung von mobilen Notstromaggregaten vor Inbetriebnahme notwendig? Wer darf prüfen?

KomNet Dialog 15418

Stand: 29.12.2016

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüfpflichtige Arbeitsmittel und Einrichtungen

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Frage:

Anlässlich von Einsätzen und Übungen werden u.a. durch Hilfeleistungsorganisationen Notstromaggregate eingesetzt (i.d.R. mobile Stromerzeuger gemäß DIN 14685). Diese besitzen als Schutzeinrichtung ein Potenzialausgleichsystem. Hierzu folgende Fragen: 1. Ist eine entsprechende Prüfung der mobilen Stromerzeuger (Potenzialausgleichsprüfung) vor Inbetriebnahme zwingend erforderlich? 2. Wer darf die Prüfungen durchführen? Ist eine Elektrofachkraft gefordert oder ist eine Unterweisung von Personen im Sinne einer elektrotechnisch unterwiesenen Person ausreichend?

Antwort:

Bei Auswahl, Betrieb und Prüfungen eines mobilen Notstromaggregats sollten die Hinweise der DGUV Information 203-032 (zu finden unter http://publikationen.dguv.de): "Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen" berücksichtigt werden. Unter Nr. 6 "Prüfung" finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen:

Frage 1: Ist eine Prüfung der mobilen Stromerzeuger vor Inbetriebnahme erforderlich?
"Vor jeder Inbetriebnahme muss am Stromerzeuger eine Sichtprüfung auf augenscheinliche Mängel und eine Funktionsprüfung erfolgen.
Zusätzlich muss an Stromerzeugern der Ausführung „C“ nach dieser DGUV Information die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten festgestellt werden."


Frage 2: Wer darf die Prüfungen durchführen?
"Prüfen darf nur eine Elektrofachkraft als zur Prüfung befähigte Person.
Sicht- und Funktionsprüfungen dürfen auch vom Benutzer/von der Benutzerin durchgeführt werden."