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Müssen auch Handakkuschrauber gemäß BGV A3 geprüft werden?

KomNet Dialog 16640

Stand: 30.12.2016

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüfpflichtige Arbeitsmittel und Einrichtungen

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Frage:

Müssen auch Handakkuschrauber gemäß BGV A3 geprüft werden?

Antwort:

Handakkuschrauber gelten sowohl als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung als auch als elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bisher BGV A3).

Insofern sind Handakkuschrauber prüfpflichtig. In der Regel wird messtechnisch das Ladegerät/Netztteil, optisch sowohl der Schrauber als auch das Ladegerät/Netztteil überprüft.

Ziel von Prüfungen ist es, Mängel, die zu Gefährdungen führen können, rechtzeitig aufzudecken.

Bei dem Handakkuschrauber ist deshalb im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen, welche Mängel und welche Gefährdungen auftreten können.

Sehr wahrscheinlich wird der Akkuschrauber mit einer Gleichspannung von deutlich weniger als 60 V betrieben.

Deshalb wird in diesem Fall die Überprüfung der elektrischen Sicherheit nicht im Vordergrund stehen, sondern eher die der mechanischen Sicherheit.

Gefährdungen durch mangelnde Stabilität, wegfliegende Teile, scharfkantige Grate etc.sind typische denkbare Mängel, die insbesondere durch Sicht- und Funktionsprüfungen festgestellt werden können.

Eventuell sind auch thermische Faktoren (insbesondere bei unsachgemäßer Handhabung, z. B. bei der Ladung des Akkus) zu beachten.

Abschließend sei noch der Hinweis gegeben, dass in dem genannten Beispiel zwar nicht mit gefährlichen Körperdurchströmungen zu rechnen ist, eine Durchströmung aufgrund eines Isolationsfehlers jedoch zu Sekundärunfällen (z.B. Fall von der Leiter infolge erschreckens) führen kann.

Insofern kann unter Umständen auch eine elektrotechnische Überprüfung sinnvoll sein.