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Müssen Regalprüfer einen Fachkundenachweis haben?
KomNet Dialog 15109
Stand: 12.03.2024
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüfende Personen und Institutionen
Frage:
Müssen Regalprüfer zwingend einen Fachkundenachweis haben? Oder reicht es, wenn sie ausreichend Kenntnis der DIN EN 15635 haben und wissen, wie die jährliche Prüfung abzulaufen hat?
Antwort:
Ein Regal, das Beschäftigten zur Benutzung zur Verfügung gestellt wird, muss wiederkehrend geprüft werden.
Art, Umfang und Fristen von Arbeitsmitteln muss der Arbeitgeber stets auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 3 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung). Beim Festlegen des Prüfumfanges und der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben des Herstellers, der berufsgenossenschaftlichen Regel - DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" sowie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", einzubeziehen.
Beim Festlegen der Prüffristen und des Prüfumfangs können vom Betreiber die Regelungen der Norm DIN EN 15635 "Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen" ebenfalls einbezogen werden. Die Norm sieht gestaffelte Wartungs- und Prüffristen vor.
Der Arbeitgeber muss sich eigenverantwortlich vergewissern, dass Prüfungen nur durch befähigte Personen mit den dafür erforderlichen Fachkenntnissen (siehe auch TRBS 1203 "Befähigte Personen") durchgeführt werden.
Auf die DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen" (insbesondere Kapitel 3) weisen wir hin.