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Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, wozu auch land- und forstwirtschaftliche Geräte gehören. Die Anforderungen im Betrieb werden mittels Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrenden Prüfungen erfüllt. Dies obliegt dem Arbeitgeber (Betreiber).Nach § 3 Abs. 6 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 5940
befähigten Person prüfen zu lassen." (§ 14 Abs.2 BetrSichV)"Zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt; soweit hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln in den Anhängen 2 und 3 weitergehende Anforderungen festgelegt sind, sind diese ...
Stand: 13.02.2020
Dialog: 43038
Auskunft geben über:1.Art der Prüfung,2.Prüfumfang,3.Ergebnis der Prüfung und4.Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten elektronische Signatur.Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel nach den Absätzen 1 und 2 sowie Anhang 3 an unterschiedlichen Betriebsorten verwendet ...
Stand: 02.10.2020
Dialog: 43182
Die Broschüre "FBHM-085 „Prüfungen an BWS Berührungslos Wirkende Schutzeinrichtungen“" der DGUV macht unter der Nummer 5 zu der Dokumentation der Prüfung folgende Angaben:"Das Ergebnis der Prüfung muss aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:● Maschinen-/Anlagendefinition● Prüfdatum● Prüfer/Prüferin● Art der Prüfung● Grundlagen der Prüfung● Prüfumfang ...
Stand: 02.11.2022
Dialog: 43712
In der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" wird unter Nummer 8.3 Dokumentation folgendes ausgeführt:"8.3.1 Prüfungen nach Nummer 4.2(1) Gemäß § 14 Absatz 7 BetrSichV müssen die Aufzeichnungen mindestens die folgenden Angaben enthalten:− Art der Prüfung,− Prüfumfang,− Ergebnis der Prüfung und− Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22151
und Betriebsmittel").Der ordnungsgemäße Zustand soll durch diese Prüfungen festgestellt werden. Sichere mechanische und elektrische Eigenschaften sind neben der Einhaltung der Schutzziele zu ermitteln. Dies gilt vor allem auch bei wesentlichen Änderungen.Je nach Art der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sind die Prüfungen von Elektrofachkräften oder von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen (bei Verwendung ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 4330
Bei dem bezeichneten Schäkel handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), welches vom Arbeitgeber zur Verwendung bereitgestellt wird. Gemäß § 14 BetrSichV (Prüfung von Arbeitsmitteln) sind durch den Arbeitgeber Aufzeichnungen vorzuhalten, die mindestens Auskunft über(1.) Art der Prüfung,(2.) Prüfumfang,(3.) Ergebnis der Prüfung und(4.) Name und Unterschrift ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43511
werden, da für die fachgerechte Beurteilung eines jeden einzelnen Betriebsmittels auch Kenntnisse und Erfahrungen bezüglich ihrer jeweiligen Besonderheiten (z. B. Betriebsverhalten, typische Mängel, Art und Umfang der jeweils anzuwendenden Prüfungen, Art der Verwendung,...) gegeben sein müssen.Auch ohne vertiefte elektrotechnische Kenntnisse dürfte es deshalb allgemein nachvollziehbar sein, dass z. B. für die Prüfung ...
Stand: 23.04.2024
Dialog: 43931
In der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" findet sich bezüglich der Prüfung von Leitern und Tritten unter Punkt 6 folgendes: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen ...
Stand: 23.06.2016
Dialog: 26882
Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 43179
Die Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 3 besagt hierzu folgendes.„Die Bestätigung des Herstellers oder Errichters bezieht sich auf betriebsfertig installierte oder angeschlossene Anlagen, Betriebsmittel und Ausrüstungen. Sie kann in der Regel nur vom Errichter abgegeben werden, da nur er die für den sicheren Einsatz der Anlage maßgebenden Umgebungs- und Einsatzbedingungen ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 18903
der Einrichtungen in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht (siehe auch Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung - LV 35, http://lasi-info.com/publikationen/lasi-veroeffentlichungen/ ). Bei Fahrzeugwaschanlagen, an denen Arbeitnehmer beschäftigt werden, handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen muss der Arbeitgeber ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 11777
werden.Insbesondere ist ein Nachweis über die letzte wiederkehrende Prüfung am Betriebsort vorzuhalten, soweit diese gemäß BetrSichV vorgeschrieben ist (§ 14 Abs. 7 und § 17 Abs. 1 BetrSichV).Im Falle der zur Verfügungstellung eines Produkts durch Vermietung entspricht die wiederholte Vermietung des Produkts nicht einem neuen Inverkehrbringen. Zur Verwendung eines gebrauchten Produktes durch den Arbeitgeber siehe ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 5416
nach Abschnitt 5 ist der Nachweis einer ausreichenden Wirksamkeit (Einhaltung der Grenzwerte) zu erbringen.(5) Die Einrichtungen nach Absatz 4 sind mindestens jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen. Die Prüfungen sind zu dokumentieren. Siehe TRBS 1203 und DGUV Regel 109-002."Gemäß § 2 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine zur Prüfung befähigte ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 43408
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG i. V. m. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV für die in seinem Unternehmen eingesetzten Arbeitsmittel nach § 3 (6) BetrSichV insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Hierbei sind die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen so ...
Stand: 26.07.2019
Dialog: 42781
nach § 3 BetrSichV Art, Umfang und Fristen von Prüfungen unter Berücksichtigung der geltenden technischen Regeln, des Regelwerkes der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der geltenden Normen (DIN, EN), der Herstellerangaben und der Betriebsbedingungen eigenverantwortlich festlegen muss. Weicht er dabei vom v. g. Regelwerk ab, ist dieses prinzipiell möglich. Der Arbeitgeber muss dieses Abweichen ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 17347
Gemäß § 2 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist eine zur Prüfung befähigte Person eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Da Hebebänder und Rundschlingen hinsichtlich ihrer Prüfung nicht den Anhängen 2 und 3 unterfallen, sind in der Verordnung ...
Stand: 10.02.2016
Dialog: 25900
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dabei dürfen sie aber nicht über deren Bestimmungen hinausgehen. Die in § 14 Abs. 2 BetrSichV klar formulierte Erfordernis, wiederkehrende Prüfungen durchzuführen, kann somit nicht durch eine Regelung in den TRBS aufgehoben bzw ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43458
Maßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen, siehe § 2 Abs. 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), sind vor der ersten Inbetriebnahme einer Anlage gemäß § 15 BetrSichV nach Nr. 4.1 Anhang 2 Abschnitt 3 und danach wiederkehrend gemäß § 16 BetrSichV nach Nrn. 5.1, 5.2 und 5.3 des vorgenannten Anhangs durchzuführen.In der Gefährdungsbeurteilung (Explosionsschutzdokument) müssen die Prüfungen (Fristen, Umfang ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 30479
und Gesundheitsschutz bei Transport und Lagerarbeiten" sowie die Gebrauchs-, Betriebs- bzw. Bedienungsanleitungen der Hersteller von Arbeitsmitteln, im vorliegenden Fall von Regalanlagen, einzubeziehen.Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der Arbeitsmittel, im vorliegenden Fall der Regalanlagen sowie die Qualifikation des Prüfenden (TRBS 1203 "Befähigte Personen ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 42727