Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Kann eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel allein ausführen?

KomNet Dialog 43931

Stand: 23.04.2024

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüfende Personen und Institutionen

Favorit

Frage:

Da es immer schwieriger wird die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel zu prüfen, wurde ein Mitarbeiter zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten für diese Prüfung ausgebildet. Kann er diese Prüfungen allein ausführen, oder muss hier ebenfalls wie bei der elektrotechnisch unterwiesenen Person eine Aufsicht da sein?

Antwort:

Die ursprünglich hinter dem Konstrukt "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" (EFKffT) stehende Idee war, Beschäftigte aus nicht elektrotechnischen Gewerken in die Lage zu versetzen, bestimmte (festgelegte!) Tätigkeiten in eigener Fachverantwortung wie jede andere Elektrofachkraft auch ausüben zu können, sofern diese elektrotechnische Tätigkeit das ausgeübte Gewerk wirtschaftlich ergänzt.

Gemeint war also, dass z. B. Küchenmonteure eigenverantwortlich Elektroherde anschließen und deren korrekten Anschluss überprüfen können (festgelegte Tätigkeit: Anschluss eines Elektroherde inklusive Überprüfung des Anschlusses; wirtschaftliche Ergänzung: Es ist im Interesse eines zügigen, unterbrechungsfreien Arbeitsablaufs sinnvoll, wenn Küchenmonteure den Elektroanschluss mit erledigen können, anstatt auf eine weitere Elektrofachkraft angewiesen zu sein).

Dieses Beispiel verdeutlicht einen weiteren Aspekt: Die Tätigkeit (Anschluss eines Elektroherdes inklusive Überprüfung des korrekten Anschlusses) ist eine relativ einfache und hinsichtlich ihres Umfangs überschaubare Tätigkeit, die sich wiederholt. Abweichungen (z. B. aufgrund neuer technologischer Entwicklungen) sind eher nicht zu erwarten. Die Tätigkeit kann deshalb gezielt ausgebildet und abgeprüft werden.

Dies ist der Hintergrund, warum eine lediglich mehrwöchige Ausbildung in Theorie und Praxis einer "vollwertigen" (also mehrjährigen) elektrotechnischen Berufsausbildung in Bezug auf die festgelegten Tätigkeiten ggf. gleichgesetzt werden kann.

Dieses Beispiel kann jedoch nicht 1:1 auf die Prüfung elektrischer Betriebsmittel übertragen werden, da für die fachgerechte Beurteilung eines jeden einzelnen Betriebsmittels auch Kenntnisse und Erfahrungen bezüglich ihrer jeweiligen Besonderheiten (z. B. Betriebsverhalten, typische Mängel, Art und Umfang der jeweils anzuwendenden Prüfungen, Art der Verwendung,...) gegeben sein müssen.

Auch ohne vertiefte elektrotechnische Kenntnisse dürfte es deshalb allgemein nachvollziehbar sein, dass z. B. für die Prüfung einer Anschlussleitung mit Mehrfachsteckdose im Vergleich zu der Prüfung einer Schweißmaschine andere Kenntnisse gegeben sein müssen und sich zudem auch der Prüfumfang dieser beiden elektrischen Betriebsmittel deutlich voneinander unterscheidet.

Je mehr unterschiedliche Betriebsmittel also geprüft werden müssen, desto unwahrscheinlicher ist es, dass die in der Ausbildung einer EFKffT vermittelten Kenntnisse hierfür ausreichen.

Eine Lösung könnte darin bestehen, die festgelegte Tätigkeit auf ein so eng bemessenes Feld von zu prüfenden Arbeitsmitteln zu beschränken, dass sich die Prüfumfänge und Prüfarten im Wesentlichen ähneln.

Da sich viele Prüfgeräte in ihrer Bedienung deutlich voneinander unterscheiden, ist außerdem zu beachten, ob die festgelegte Tätigkeit im eigenen Unternehmen auch mit dem gleichen Prüfgerät sowie dem gleichen Prüfzubehör ausgeführt wird wie in der Ausbildung.

Leider vermitteln relativ viele Anbieter einer solchen Ausbildung ein völlig falsches Bild von der Qualität ihrer Ausbildung bzw. von den späteren Möglichkeiten des Einsatzes der danach ausgebildeten EFKffT.

Typisch ist z. B., dass lediglich theoretische Kenntnisse vermittelt werden, jedoch weder praktische Übungen durchgeführt noch das Erlernte in Theorie und Praxis überprüft wird.

Auch werden mitunter Begriffe durcheinandergeworfen, die ebenfalls auf mangelndes Hintergrundwissen seitens der ausbildenden Stelle hindeuten, wie z. B. "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Industrie", da der Begriff "Industrie" sehr allgemein für einen Gewerbezweig bzw. eine Branche steht und nicht für eine bestimmte Tätigkeit.