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Muss bei Regalen neben der jährlichen Überprüfung durch eine befähigte Person eine regelmäßige Kontrolle durch einen Regalbeauftragten erfolgen?
KomNet Dialog 42727
Stand: 17.11.2025
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Durchführung von Prüfungen
Frage:
Ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass bei Regalen neben der jährlichen Überprüfung durch eine befähigte Person eine Kontrolle durch einen "Regalbeauftragten" erfolgen muss, die im Abstand von zwei Wochen wiederholt werden muss?
Antwort:
Hierzu ist in der DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen" unter 2 "Anforderungen aus der DIN EN 15 635" Folgendes nachzulesen:
"Die Norm weist besonders eindringlich darauf hin, dass Lagereinrichtungen nur für eine sorgfältige Benutzung ausgelegt sind. Es dürfen keine zusätzlichen Kräfte beim Absetzen oder Aufnehmen der Ladeeinheiten auftreten, z. B. durch zu schnelles Absetzen der Paletten auf die Träger oder durch Anstoßen mit der Palette an die Regalstützen. Ebenso ist das mögliche Anfahren von Regalen durch das Flurförderzeug bei deren Bemessung in der Norm in keiner Weise berücksichtigt worden. Es wird auf die große Verantwortung des Betreibers hingewiesen, die Regale in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Die Regale sind regelmäßig auf Sicherheit und speziell auf etwaige entstandene Beschädigungen zu kontrollieren. Reparaturen sind in wirksamer Weise zeitnah unter Beachtung der ständigen Sicherheit des Regals zu erledigen.
Alle Regale sind systematisch und regelmäßig zu inspizieren, wobei dies üblicherweise von der Regal-Aufstellfläche aus durchgeführt wird. Im unteren Bereich der Regale ist mit den meisten Beschädigungen zu rechnen.
Wenn Grund zu der Annahme besteht, dass auch in höheren Bereichen Beschädigungen zu finden sind, so muss intensiver geprüft werden.
Die Norm unterscheidet zwischen einer „Experteninspektion“, die mindestens alle 12 Monate durch eine „fachkundige Person“ durchzuführen ist, und anderen Inspektionen oder Sichtkontrollen, die in kürzeren Zeitabständen durchzuführen sind (wöchentlich oder in Abständen, die auf der Grundlage einer Risikoanalyse durch die oder den Lagerverantwortlichen festzulegen sind). Um Missverständnisse zu vermeiden, werden die Prüfungen wie folgt definiert:
• „Regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person“ entspricht der Experteninspektion durch eine fachkundige Person.
• „Interne Prüfung durch eine befähigte Person“ entspricht den Inspektionen oder Sichtkontrollen, die in kürzeren Zeitabständen durchzuführen sind.
Inhaltlich unterscheiden sich die Prüfungen grundsätzlich nicht. Allerdings kann bei der internen Prüfung der Prüfumfang zum Beispiel auf die Teile des Regals, bei denen Schäden beziehungsweise Mängel zu erwarten sind, reduziert werden. Hierzu sind Vorgaben durch die oder den Lagerverantwortlichen zu machen."
Hinweis:
Auf die FAQ zu Lagereinrichtungen und Ladungsträger des Sachgebiet "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" der DGUV möchten wir hinweisen.