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Anhang IV Ziffer 17 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird eine Maschine als eine Maschine zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht, definiert.Nach welcher Vorschrift, Aufzugsrichtlinie (Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2a BetrSichV, dazu zählt auch die AufzV) oder Maschinenrichtlinie (Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 2b ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 43531
der Stillsetzung nicht mit der Prüfung beauftragt werden, so ist diese gemäß der Verordnung über die Akkreditierung und Benennung zugelassener Überwachungsstellen - ZÜSV NRW - dazu verpflichtet, die zuständige Behörde über die nicht durchgeführte Prüfung in Kenntnis zu setzen.Prüfungen an Aufzugsanlagen im Sinne der Richtlinie 2014/33/EU, Maschinen im Sinne des Anhangs IV Ziffer 17 der Richtlinie 2006/42/EG ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 24519
oder wirtschaftlichen Zwecken (§ 2 ÜAnlG) dienen und nach der Richtlinie 2014/33/EU (Aufzugsrichtlinie), oder als Maschinen im Sinne des Anhangs IV Ziffer 17 (Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht) Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) in Verkehr gebracht worden sein (Anhang 2, Abschnitt 2, Nr. 2 BetrSichV ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 43987
werden, wenn sie den Bestimmungen europäischer Verordnungen entsprechen.[...]Regelungen zu Aufzügen sind sowohl in der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU als auch in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG enthalten. Bitte prüfen Sie, welche Richtlinie auf Ihr konkretes Produkt anzuwenden ist.Die Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Aufzugsverordnung - 12. ProdSV) setzt die europäische Richtlinie 2014/33/EU (Aufzugsrichtlinie ...
Stand: 20.01.2024
Dialog: 43876
Beschäftigte gegen vorhersehbare Gefährdungen ausreichend zu schützen, fordert die BetrSichV in § 9 Absatz 1 Nummer 8 in Verbindung mit Anhang 1 Nummer 2.4 Buchstabe c Schutzmaßnahmen, die den unbeabsichtigten Zugang zum Gefahrenbereich von beweglichen Teilen verhindern oder die bewegliche Teile vor dem Erreichen des Gefahrenbereichs stillsetzen. Nach § 4 Absatz 2 BetrSichV haben technische Schutzmaßnahmen ...
Stand: 24.05.2017
Dialog: 29353
zu treffen, damit Instandhaltungsarbeiten sicher durchgeführt werden können. Zudem sind die grundlegenden Anforderungen des Anhangs I, Nummer 1.1.2 der Maschinenrichtlinie einzuhalten. Demnach sind Maschinen so zu bauen, dass keine Unfallgefahren bei Betrieb und Wartung auftreten. Dies gilt selbst dann, wenn vorhersehbare ungewöhnliche Situationen auftreten können (z.B. Stolpern, etc ...
Stand: 27.01.2022
Dialog: 43627
Bei Bauaufzügen handelt es sich um Maschinen, die der Maschinenrichtlinie unterliegen. Der Oberbegriff ist Güteraufzug. Dabei ist zu unterscheiden, dass die Maschinenrichtlinie nur dann anwendbar ist, wenn eine Personenbeförderung sicher ausgeschlossen ist. Wird eine Personenbeförderung durchgeführt, gilt die Betriebssicherheitsverordnung. Güteraufzüge, die nach Maschinenrichtlinie gebaut ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 6663
ist. Dies kann mit folgenden Punkten erreicht werden:...9. Es wird sichergestellt, dass abhängig von der Zahl der angeschlossenen Aufzugsanlagen eine ausreichende Anzahl Hilfeleistender bereitsteht. Als Hilfeleistende gelten hierfür vom Arbeitgeber beauftragte Personen, die in der Lage sind, Befreiungsmaßnahmen sachgerecht – ohne Gefährdung von Eingeschlossenen und sich selbst – durchzuführen. Dazu zählen:- besonders ...
Stand: 23.05.2024
Dialog: 42302
In der Richtlinie 2014/33/EU ist folgendes nachzulesen:"(1) Diese Richtlinie gilt für Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen und bestimmt sind a) zur Personenbeförderung; b) zur Personen- und Güterbeförderung; c) nur zur Güterbeförderung, sofern der Lastträger betretbar ist, d. h. wenn eine Person ohne Schwierigkeit in den Lastträger einsteigen kann, und über Steuereinrichtungen verfüg ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42357
dieser Gefährdungen abstimmen und ihre Gefährdungsbeurteilungen entsprechend anpassen. Hier ist es notwendig anhand des Mietvertrages zu überprüfen, welche Pflichten der einzelne Arbeitgeber hat. ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27540
Im Anhang 1 Abschnitt 4 Nummer 4.1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist nachzulesen, dass, wer eine Aufzugsanlage nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a betreibt, dafür zu sorgen hat, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann. Bei Aufzugsanlagen nach Satz 1 ist ein Notfallplan anzufertigen ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 25679
zur Verfügung stellen und verwenden lassen, wenn diese keine Mängel aufweisen, welche die sichere Verwendung beeinträchtigen.Aufgrund der Schilderung der Mängel an dem Aufzug ist davon auszugehen, dass der Aufzug nicht mehr bündig hält. Dies bedeutet, dass eine Stolperstelle, die sich bei jedem Halt des Aufzuges ändert, vorhanden ist. Diese Stopperstelle beeinträchtigt die sichere Verwendung ...
Stand: 22.02.2024
Dialog: 43889
über die notwendige Zuverlässigkeit und das erforderliche Sicherheitsbewusstsein verfügen und beauftragt diese. Dies ist zu dokumentieren und in geeigneter Form am Betriebsort aufzubewahren. Die Unterweisung kann z B auch durch Mitarbeiter des Montagebetriebes, des Instandhaltungsunternehmens oder der ZÜS erfolgen und ist regelmäßig zu wiederholen. In welchen Zeitabständen die Unterweisung wiederholt wird legt ...
Stand: 18.01.2017
Dialog: 26576
Betrieb zu nehmen.Des Weiteren stellt das Betreiben eines Aufzugs ohne ein Zweiwege-Kommunikationssystem ab dem 01.01.2021 nach der BetrSichV eine Ordnungswidrigkeit dar, welche durch ein nicht unerhebliches Bußgeld geahndet werden kann. ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43289
Aufzüge im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sind überwachungsbedürftige Anlagen und müssen nach § 16 i. v. m. Anhang 2, Abschnitt 2, Nr. 4.1 BetrSichV regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden (Hauptprüfung). Die Prüffrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Zusätzlich zu der Hauptprüfung ist eine Zwischenprüfung in der Mitte des Pr ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24835
Eine entsprechende Regelung mit Vermutungswirkung findet sich jetzt unter Nr. 3.4.3 Notrufeinrichtungen, Absatz 8, Nr. 10 der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen":"Die Zeit von der Notrufabgabe bis zur Kontaktaufnahme mit den Eingeschlossenen soll so kurz wie möglich sein (Die vom öffentlichen Telefonnetz vorgegebenen Möglichkeiten gelten als ausreichend.). Die Zeit von der Notrufabgabe bis zum ...
Stand: 04.02.2021
Dialog: 43448
einer Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle nach § 4 Absatz 5 Satz 3 BetrSichV zu unterziehen.Die Vorgaben, was zu überprüfen ist, sind in beiden TRBS’en gleich. In einigen Bereichen wurde lediglich die Formulierung angepasst. Nach wie vor hat der Arbeitgeber eine geeignete Person auszuwählen und zu bestimmen, welche die vorher genannten Maßnahmen umsetzt. Als geeignet ist eine Person anzusehen ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 42564
Gemäß § 5 Absatz 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Arbeitsmittel neben den Vorschriften der BetrSichV den für sie zum Zeitpunkt der Bereitstellung auf dem Markt geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen.Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des Arbeitsmittels muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Verwe ...
Stand: 02.07.2025
Dialog: 44138
Nein! Die Anforderungen an dieses Zweiwege-Kommunikationssystem sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS - hier TRBS 2181 "Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln" und TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" konkretisiert. Eine der Anforderungen an dieses System ist das einmalige Betätigen des Notruftasters (TRBS 2181, Anhang A, Ziffer A.1.1). ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24953
, welche Maßnahmen erforderlich sind, damit ein Aufzug sicher betrieben werden kann. Dazu gehören auch Instandhaltungsmaßnahmen nach § 10 BetrSichV (Anhang 1 Nr. 4.2 BetrSichV), sowie regelmäßige Kontrollen auf offensichtliche Mängel, die die sichere Verwendung beeinträchtigen können (Anhang 1 Nr. 4.6 BetrSichV). Ein Aufzug darf nicht verwendet werden, wenn er Mängel aufweist, die eine sichere Verwendung ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43951