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Zeitlich befristete Verwendung eines Bauaufzuges.

KomNet Dialog 6663

Stand: 27.01.2017

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Aufzugsanlagen

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Frage:

Darf ein Baufaufzug (kein Personentransport) grundsätzlich auch in einer Lagerhalle/Produktionshalle fest installiert werden (Dauer: vermutlich 1 Jahr, u.U. auch länger). Es ist keine Baustelle vorhanden. Der Bauaufzug dient dazu, Material von einer Empore auf EG Niveau zu bringen, es kann kein Gabelstapler eingesetzt werden. Es findet kein Personentransport statt.

Antwort:

Bei Bauaufzügen handelt es sich um Maschinen, die der Maschinenrichtlinie unterliegen. Der Oberbegriff ist Güteraufzug.
Dabei ist zu unterscheiden, dass die Maschinenrichtlinie nur dann anwendbar ist, wenn eine Personenbeförderung sicher ausgeschlossen ist. Wird eine Personenbeförderung durchgeführt, gilt die Betriebssicherheitsverordnung.
Güteraufzüge, die nach Maschinenrichtlinie gebaut sind, sind mit einem CE-Zeichen versehen und können im Prinzip überall bestimmungsgemäß eingesetzt werden.

Dabei ist zu beachten:
Den Unternehmer trifft die Organisationsverantwortung. D.h. der Unternehmer hat nach sachkundiger Beratung eine Abwägung zu treffen, die u.a. die folgenden Punkte berücksichtigt.
- Ist die kurzzeitige Nutzung der Empore erforderlich oder gibt es andere Möglichkeiten zur Lagerung? (kurzzeitig = 1 Jahr oder länger)
- Gibt es für Personen einen sicheren und bequem zu benutzenden Zugang zur Empore oder ist damit zu rechnen, dass hierzu der Güteraufzug verwendet wird?
- Ist mit Personentransport auf dem Bauaufzug zu rechnen, gelten weitergehende Anforderungen.
- Steht ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung, das den Bauaufzug sicher bedienen kann?
- Wie werden die Zugänge zum Bauaufzug gesichert? Fest installierte Güteraufzüge sind i.d.R. mit zwangsgesteuerten Zugangssicherungen ausgerüstet, die bei Bauaufzügen nicht zum Ausrüstungsstandard gehören.
- Der Bauaufzug ist in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Zusammenfassung:
Sollte kein klarer Grund für eine Befristung der Maßnahme vorhanden sein, ist die Montage eines stationären Güteraufzuges erforderlich.
In Zweifelsfällen wird empfohlen, eine Einzelfallentscheidung unter Hinzuziehung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde herbeizuführen.