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Müssen die Seilscheiben eines Aufzugs innerhalb des Aufzugmaschinenraums separat/zusätzlich eingehaust werden?

KomNet Dialog 43627

Stand: 27.01.2022

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Aufzugsanlagen

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Frage:

Müssen die Seilscheiben eines Aufzugs innerhalb des Aufzugmaschinenraums separat/zusätzlich eingehaust werden? Im Aufzugmaschinenraum befindet sich, neben dem mechanischen Antrieb, zusätzlich der Schaltschrank des Aufzugs. Teilweise sind in einem Aufzugmaschinenraum mehrere Antriebe untergebracht.

Antwort:

Unabhängig von einer ggfs. durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung hat entsprechend §3 (1) ÜAnlG der Betreiber dafür zu sorgen, dass die überwachungsbedürftigen Anlagen so errichtet, geändert und betrieben werden, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz Beschäftigter und anderer Personen gewährleistet ist.

 

Des Weiteren darf der Arbeitgeber/“Betreiber“ gemäß §5 (1) BetrSichV nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Die Arbeitsmittel müssen …….. über die erforderlichen sicherheitsrelevanten Ausrüstungen verfügen, sodass eine Gefährdung durch ihre Verwendung so gering wie möglich gehalten wird.

 

Nach §10 (3) BetrSichV hat der Arbeitgeber alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit Instandhaltungsarbeiten sicher durchgeführt werden können.

 

Zudem sind die grundlegenden Anforderungen des Anhangs I, Nummer 1.1.2 der Maschinenrichtlinie einzuhalten. Demnach sind Maschinen so zu bauen, dass keine Unfallgefahren bei Betrieb und Wartung auftreten. Dies gilt selbst dann, wenn vorhersehbare ungewöhnliche Situationen auftreten können (z.B. Stolpern, etc..)!!!!

 

Aus dem Vorgenannten folgt, Seilscheiben eines Aufzugs müssen auch innerhalb des Aufzugmaschinenraums eingehaust sein bzw. werden.