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Ist die für Personenaufzüge geforderte Zwei-Wege-Notrufeinrichtung auch durch ein drahtloses Telefon (z.B. Handy) realisierbar?

KomNet Dialog 24953

Stand: 12.01.2017

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Aufzugsanlagen

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Frage:

Bis spätestens zum 31.12.2020 ist jede Aufzugsanlage, welche für die Personenbeförderung zugelassen ist, mit einer wirksamen Zwei-Wege-Notrufeinrichtung auszustatten. Dies wird bei modernen Aufzügen bereits seit Jahren in Form eines mit einer ständig besetzten Notrufleitzentrale verbundenen Notrufsystems in der Aufzugskabine realisiert. Die Frage, die sich mir hierbei stellt, ist folgende: Ist es zulässig, ein drahtloses Telefon (z.B. Handy) im Aufzug zu installieren, das nicht entfernt werden kann und bei welchem gesichert ist, dass in allen Stockwerken und Positionen des Aufzugs ausreichender Empfang vorhanden ist, anstatt eines fest verbauten Systems wie oben beschrieben zu nutzen. Das Handy wäre nur für eine Nummer (Notrufnummer) freigeschaltet.

Antwort:

Nein!

Die Anforderungen an dieses Zweiwege-Kommunikationssystem sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS - hier TRBS 2181 "Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln" und TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" konkretisiert. Eine der Anforderungen an dieses System ist das einmalige Betätigen des Notruftasters (TRBS 2181, Anhang A, Ziffer A.1.1).

Diese Anforderung kann ein Handy nicht erfüllen. Bei einem Handy kann die Rufnummer händisch eingegeben werden, aus dem Telefonbuch des Handys ausgewählt werden oder über die Wahlwiederholung. Bei allen genannten Fällen sind mehrere Tastenbetätigungen erforderlich.