Seitentitel
KomNet-Wissensdatenbank
Muss die befähigte Person für die Aufzugsbefreiung in jeden einzelnen Aufzug auch persönlich vor Ort praktisch eingewiesen werden?
KomNet Dialog 26576
Stand: 18.01.2017
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Aufzugsanlagen
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Muss die befähigte Person für die Aufzugsbefreiung in jeden einzelnen Aufzug, für den sie ggf. eine Befreiung durchführt, auch persönlich vor Ort praktisch eingewiesen werden? Reicht ggf. neben der theoretische Schulung eine praktische Einweisung in die Grundtypen der Aufzüge aus, wenn die befähigte Person für den Fall der Befreiung eine Handakte erhält mit allen wichtigen Informationen zum Aufzug einschließlich Fotos der Örtlichkeiten?
Antwort:
Der Betreiber wählt die Personen aus, die seiner Meinung über die notwendige Zuverlässigkeit und das erforderliche Sicherheitsbewusstsein verfügen und beauftragt diese. Dies ist zu dokumentieren und in geeigneter Form am Betriebsort aufzubewahren. Die Unterweisung kann z B auch durch Mitarbeiter des Montagebetriebes, des Instandhaltungsunternehmens oder der ZÜS erfolgen und ist regelmäßig zu wiederholen. In welchen Zeitabständen die Unterweisung wiederholt wird legt der Betreiber fest.