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Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen. Das bedeutet, dass hier eine organisatorische Regel, die die Benutzung des Lastenaufzugs durch nicht unterwiesene Personen ausschließen soll, nicht ausreicht. Es muss eine technische Maßnahme, z. B. durch den Einbau von Fahrkorbtüren, verwirklicht werden. Nur wenn sich der Einbau von Fahrkorbtüren technisch nicht realisieren lässt, oder die Nutzung ...
Stand: 24.05.2017
Dialog: 29353
in einer Prüfung gemäß § 20 AufzV einem Sachverständigen die erforderliche Sachkunde nachweisen. Mit Inkrafttreten der ersten Betriebssicherheitsverordnung vom 27.September 2002 ist die Aufzugswärterprüfung entfallen. Die bisherigen Aufgaben des „Aufzugswärters“ sind durch eine von Betreiber beauftragte besonders unterwiesene Person wahrzunehmen. Die Unterweisung kann z.B. auch durch Mitarbeiter ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27602
sein und die Tür zum Triebwerksraum muss verschlossen sein,- die elektrischen Zuleitungen zu der Aufzugsanlage sind allpolig zu trennen,- an den Zugängen sind entsprechende Schilder anzubringen.Bei Aufzugsanlagen mit hydraulischem Antrieb sind zusätzlich bzw. abweichend folgende Maßnahmen erforderlich:- der Fahrkorb ist in die unterste Haltestelle zu fahren,- die hydraulische Anlage ist drucklos ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 24519
Anforderungen an die Prüfung von Aufzugsanlagen werden in der Betriebsicherheitsverordnung/BetrSichV und der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 Teil 4 - Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen formuliert. Die elektrischen Prüfungen sind Bestandteil der wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung). In Kapitel 3.3 der TRBS 1201 Teil 4 - Wiederkehrende ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 18237
Zu Frage 1: Es gibt die Bezeichnung „Beauftragte Person“ nicht mehrZu Frage 2: Die Gesetzesgrundlage ist der § 4 Abs. 6 BetrSichVZu Frage 3: Ja, die Schulung kann weiterhin durch ein befähigtes Unternehmen durchgeführt werden.Zu Frage 4: Der Arbeitgeber bestimmt, wer die bisherigen Aufgaben der "beauftragten Person" übernimmt. Die Technischen Regel TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 42564
Bei dem Umbau der elektrischen Steuerung einer bestehenden Aufzugsanlage handelt es sich um eine Änderung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für diesen Fall definiert die TRBS 1121 "Änderungen und wesentliche Veränderung von Aufzugsanlagen" (siehe www.baua.de) den Stand der Technik und ist anzuwenden. Die Regelungen der Aufzugsrichtlinie (95/16/EG) sind bei Änderungen ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 8797
An einem Personen- und Lastenaufzug ist es möglich eine Ausstiegsklappe an der Fahrkorbdecke mit einer Vorrichtung zum Aufhalten zu versehen, wenn - sichergestellt ist, dass durch die Vorrichtung Personen nicht gefährdet werden können (eine Gefährdung könnte sich beispielsweise durch Hineinfallen in die durch die aufgehaltene Ausstiegsklappe entstandene Deckenöffnung ergeben) und - die sonstigen ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 13822
In den gesetzlichen Bestimmungen ist es nicht explizit verlangt, dass die zur Personenbefreiung beauftragte Person an jedem Aufzug, an dem sie eine Personenbefreiung durchführen soll, praktisch eingewiesen werden muss. In der TRBS 3121 sind die Anforderungen an die mit der Personenbefreiung beauftragten Personen konkretisiert. Der Betreiber wählt die Personen aus, die seiner Meinung ...
Stand: 18.01.2017
Dialog: 26576
Eine entsprechende Regelung mit Vermutungswirkung findet sich jetzt unter Nr. 3.4.3 Notrufeinrichtungen, Absatz 8, Nr. 10 der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen":"Die Zeit von der Notrufabgabe bis zur Kontaktaufnahme mit den Eingeschlossenen soll so kurz wie möglich sein (Die vom öffentlichen Telefonnetz vorgegebenen Möglichkeiten gelten als ausreichend.). Die Zeit von der Notrufabgabe bis zum ...
Stand: 04.02.2021
Dialog: 43448
Nach unserem Kenntnisstand gibt es keine Unfallbeispiele, die durch Brand im Fahrkorb verursacht wurden. Bekannt sind durch Vandalismus ausgelöste Brände in Fahrkörben. Der gleichzeitige Transport von Flurförderzeugen und Personen im Fahrkorb eines Aufzuges ist abhängig von den Abmessungen des Fahrkorbes in Relation zu den Abmessungen des Flurförderzeuges, der Tragfähigkeit der Aufzugsanlage ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 4139
Nein! Aufzugsanlagen sind nach dem Stand der Technik zu betreiben. Stand der Technik sind Fahrkorbtüren. Hiervon darf nur abgewichen werden, wenn der Einbau von Fahrkorbtüren nicht möglich ist oder die eigentliche Nutzung (Lastenaufzug) eingeschränkt werden würde. Da in diesem Fall aber eine Nutzungsänderung vorliegt, also aus einem Lastenaufzug ein Personenaufzug gemacht werden soll, ist der Einb ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 20867
oder wirtschaftlichen Zwecken (§ 2 ÜAnlG) dienen und nach der Richtlinie 2014/33/EU (Aufzugsrichtlinie), oder als Maschinen im Sinne des Anhangs IV Ziffer 17 (Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht) Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) in Verkehr gebracht worden sein (Anhang 2, Abschnitt 2, Nr. 2 BetrSichV ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 43987
ein kleiner Raum), so ist zum Verursachen eines Brandes nur noch das Vorhandensein einer Zündquelle erforderlich. Auch ein elektrischer Schaltvorgang (im Aufzug) kann als Zündquelle ausreichen. Schon allein aus diesem Grund würden wir von dem Anbringen eines Desinfektionsmittelspenders im Aufzug absehen. Ebenfalls zu bedenken ist, dass die Spender im Aufzug eventuell undicht, von der Wand gerissen ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27935
In der Richtlinie 2014/33/EU ist folgendes nachzulesen:"(1) Diese Richtlinie gilt für Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen und bestimmt sind a) zur Personenbeförderung; b) zur Personen- und Güterbeförderung; c) nur zur Güterbeförderung, sofern der Lastträger betretbar ist, d. h. wenn eine Person ohne Schwierigkeit in den Lastträger einsteigen kann, und über Steuereinrichtungen ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42357
Der Notfallplan für Aufzüge dient dazu, den Helfern alle nötigen Angaben zur Verfügung zu stellen, um im Aufzug eingeschlossene Personen befreien zu können. Der Notfallplan beinhaltet gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang1 Nr. 4.1 mindestens die folgenden Angaben:a) Standort der Aufzugsanlage,b) Angaben zum verantwortlichen Arbeitgeber,c) Angaben zu den Personen, die Zugang ...
Stand: 26.03.2021
Dialog: 43019
wird ausgeführt:"3.4.1 AllgemeinDer Arbeitgeber, der eine Aufzugsanlage zur Verfügung stellt, muss dafür sorgen, dass die Befreiung eingeschlossener Personen zu jeder Zeit und in möglichst kurzer Zeit vorgenommen werden kann.(...)3.4.3 Notrufeinrichtungen...(8) Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Beschaffenheit, Organisation und Qualifikation des Notdienstes zur Personenbefreiung geeignet ...
Stand: 23.05.2024
Dialog: 42302
sein. Der Notdienst leitet die Maßnahmen zur Befreiung eingeschlossener Personen ein."Somit würde die Sicherstellung einer Personenbefreiung über die "Aufzugswärter" genügen.Hinweis:Der Begriff des Aufzugswärters ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht mehr enthalten, es wird jetzt von einer "befähigten Person" gesprochen. Die o.g. Technische Regel für Betriebssicherheit - TRBS 3121 "Betrieb ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 42884
hat sicherzustellen, dass die Aufzugsanlage unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung und der Gefährdungsbeurteilung bzw. der festgelegten zusätzlichen Schutzmaßnahmen bestimmungsgemäß und sicher verwendet wird. Als Hilfestellung dienen die Hinweise im Anhang 1 (Tabelle „Empfohlene Schutzmaßnahmen für den Betrieb nach dem Stand der Technik für Personen- und Lastenaufzüge gemäß Anhang 2 Abschnitt ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43951
Nein!Ein Handy entspricht nicht den Anforderungen die an ein Zweiwege-Kommunikationssystem gestellt werden. Die Anforderungen sind neben der TRBS 2181, in der TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“, sowie in der Norm EN 81-28 beschrieben. Nachfolgend sind einige Anforderungen an ein Zwei-Wege Kommunikationssystem aufgeführt, die nicht durch ein Handy gewährleistet werden können.Das Zweiwege-Kommun ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 42839
) verwendet werden. § 2 Abs. 3 S. 1 BetrSichV verweist auf § 2 Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im § 2 Abs. 3 ArbSchG wird bestimmt, dass Arbeitgeber natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften sind, die nachfolgend aufgeführten Personen beschäftigen1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,3. arbeitnehmerähnliche ...
Stand: 25.09.2024
Dialog: 44016