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Wer darf die Unterweisungen von Aufzugsbefreiern durchführen?
KomNet Dialog 27602
Stand: 12.01.2017
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Aufzugsanlagen
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Unsere Aufzugsfirma haben wir an unseren Standort gewechselt und haben nach den Unterweisungen der Aufzugsbefreier gefragt. Laut der Aufzugsfirma darf nur noch der TÜV / ZÜS oder ein Sachverständiger die Unterweisung unser Aufzugsbefreier vornehmen, stimmt das?
Antwort:
Eine Unterweisung der Aufzugsbefreier durch den TÜV oder eine ZÜS ist nicht mehr vorgeschrieben. Die Entwicklung der Ausbildung von Aufzugsbefreiern gestaltete sich wie folgt, wodurch sich der Irrtum der Aufzugsfirma auch einfach erklärt: