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In der TRBS 2181 wird beschrieben, wie die Zweiwege-Notrufeinrichtung eingerichtet werden soll. Ist hier ein fest installiertes Handy eine mögliche Option?

KomNet Dialog 42839

Stand: 10.09.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Aufzugsanlagen

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Frage:

In der TRBS 2181 wird beschrieben wie die Zweiwege-Notrufeinrichtung eingerichtet werden soll. Der Anhang A der TRBS 2181 ist seit März 2019 aufgehoben der die Notrufeinrichtung konkretisiert hatte. Wir möchten bei einer Aufzugsanlage ein Handy mit gespeicherter Notrufnummer installieren, dass ständig geladen wird und die Kommunikation innerhalb der Aufzugsanlage gewährleistet ist. In dem Objekt ist eine Wohnung vermietet. Ist dieser Vorgang zulässig wenn die Erreichbarkeit der angerufenen Person 24/7 Tage gewährleistet ist?

Antwort:

Nein!


Ein Handy entspricht nicht den Anforderungen die an ein Zweiwege-Kommunikationssystem gestellt werden. Die Anforderungen sind neben der TRBS 2181, in der TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“, sowie in der Norm EN 81-28 beschrieben. Nachfolgend sind einige Anforderungen an ein Zwei-Wege Kommunikationssystem aufgeführt, die nicht durch ein Handy gewährleistet werden können.


  • Das Zweiwege-Kommunikationssystem muss mit der Aufzuganlage fest verbunden sein, das Mitführen von mobilen Kommunikationssystemen, z.B. Mobiltelefonen, ist nicht ausreichend.
  • Das Zweiwege-Kommunikationssystem muss auch im Falle eines Stromausfalles an der Aufzugsanlage wirksam sein.
  • Nach Betätigung der Notrufauslöseeinrichtung dürfen keine weiteren Aktionen von eingeschlossenen Benutzern notwendig werden.
  • Nach Auslösen des Notrufs darf es dem Benutzer nicht möglich sein, die 2-Wege-Sprechverbindung zu unterbrechen. Während des Notrufs muss der Benutzer immer die Möglichkeit haben, diesen erneut auszulösen.
  • Die Notrufeinheit muss zu Prüfzwecken das Eingangssignal eines Notrufs so häufig, wie es mit dem Betreiber der Anlage abgestimmt ist, mindestens jedoch alle 3 Tage, automatisch simulieren (automatische Prüfung) und nachfolgend eine Verbindung zur Notrufzentrale über denselben Kommunikationsweg, wie er auch für den Notruf verwendet wird, aufbauen.
  • Die Sprecheinrichtung muss einen einstellbaren Schalldruckpegel aufweisen, um an die Umgebungsbedingungen angepasst werden zu können.