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Kann ein Lastenaufzug ohne Fahrkorbabschlusstür durch den Einsatz eines Aufzugführers, eines Lichtgittervorhangs und durch organisatorische Maßnahmen als Personenaufzug genutzt werden?

KomNet Dialog 20867

Stand: 12.01.2017

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Aufzugsanlagen

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Frage:

Ein vor 1999 eingebauter Lastenaufzug ohne Fahrkorbabschlusstür soll zukünftig in einem Kaufhaus auch als Personentransportaufzug für Familien mit Kinderwagen bzw. Personen, die sich schwer tun, Treppen zu steigen, benutzbar gemacht werden. Der Betreiber will die Sicherheit mit eingewiesenem Betriebspersonal (Aufzugsführer) i. V. m. organisatorischen Maßnahmen (z. B. Aufenthalt der Personen an der Fahrkorbrückwand) herstellen. Der Betreiber möchte keine Fahrkorbabschlusstür nachrüsten. Hierfür soll ersatzweise ein Sicherheitslichtgittervorhang installiert werden. Besteht bei einer solchen Vorgehensweise überhaupt die Möglichkeit Rechtskonformität zu erreichen?

Antwort:

Nein!

Aufzugsanlagen sind nach dem Stand der Technik zu betreiben. Stand der Technik sind Fahrkorbtüren. Hiervon darf nur abgewichen werden, wenn der Einbau von Fahrkorbtüren nicht möglich ist oder die eigentliche Nutzung (Lastenaufzug) eingeschränkt werden würde.

Da in diesem Fall aber eine Nutzungsänderung vorliegt, also aus einem Lastenaufzug ein Personenaufzug gemacht werden soll, ist der Einbau von Fahrkorbtüren unumgänglich. Personenaufzüge sind grundsätzlich mit Fahrkorbtüren auszurüsten.

In der Vergangenheit ist es bei Aufzugsanlagen ohne Fahrkorbtüren zudem zu Unfällen mit tödlichen Verletzungen gekommen. Für den hier vorgesehenen Nutzerkreis (Familien mit Kindern) ist der maximal mögliche Schutz zu gewährleisten, und das ist nur mit Fahrkorbtüren zu erreichen.