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Kann der Nachweis der elektrischen Sicherheit einer Aufzugsanlage durch einen Betriebselektriker erfolgen? Ist dies Teil der wiederkehrenden Hauptprüfungen?

KomNet Dialog 18237

Stand: 12.01.2017

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Aufzugsanlagen

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Frage:

Bei einer Aufzugsanlage wird der fehlende Nachweis der elektrischen Sicherheit der Anlage bemängelt. Ist dies einer fehlenden BGV A3 Prüfung gleichzusetzen und kann dies vom Betriebselektriker/Elektroingenieur durchgeführt werden, der sonst alle anderen ortsfesten und beweglichen elektrischen Betriebsmittel prüft ? Ist dies im Prüfumfang der wiederkehrenden Hauptprüfungen enthalten, oder ist dies separat zu beauftragen und durchzuführen ?

Antwort:

Anforderungen an die Prüfung von Aufzugsanlagen werden in der Betriebsicherheitsverordnung/BetrSichV und der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 Teil 4 - Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen  formuliert.

Die elektrischen Prüfungen sind Bestandteil der wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung).

In Kapitel 3.3 der TRBS 1201 Teil 4 - Wiederkehrende Prüfung (nach § 15 Abs. 13 Satz 1 bzw. Abs. 14 Satz 1
BetrSichV) wird ausgeführt:
"(...)
(12) Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel der Aufzugsanlage
Hierbei kann sich die ZÜS bei den Prüfungen und Aussagen auf die Prüfungen und Aussagen Dritter abstützen, wobei deren Bewertung der ZÜS obliegt; dies gilt nicht für die Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahme des Sicherheitsstromkreises.
(...)"