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Wo genau muss ein Notfallplan nach BetrSichV Anhang 1 Punkt. 4.1 -2015- angebracht sein? Im Aufzug oder am Aufzug oder in der Nähe des Aufzugs?
KomNet Dialog 43019
Stand: 26.03.2021
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Aufzugsanlagen
Frage:
Wo genau muss ein Notfallplan nach BetrSichV Anhang 1 Punkt. 4.1 -2015- angebracht sein? Im Aufzug oder am Aufzug oder in der Nähe des Aufzugs?
Antwort:
Der Notfallplan für Aufzüge dient dazu, den Helfern alle nötigen Angaben zur Verfügung zu stellen, um im Aufzug eingeschlossene Personen befreien zu können. Der Notfallplan beinhaltet gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang1 Nr. 4.1 mindestens die folgenden Angaben:
a) Standort der Aufzugsanlage,
b) Angaben zum verantwortlichen Arbeitgeber,
c) Angaben zu den Personen, die Zugang zu allen Einrichtungen der Anlage haben,
d) Angaben zu den Personen, die eine Befreiung Eingeschlossener vornehmen können,
e) Kontaktdaten der Personen, die Erste Hilfe leisten können (zum Beispiel Notarzt oder Feuerwehr),
f) Angaben zum voraussichtlichen Beginn einer Befreiung und
g) die Notbefreiungsanleitung für die Aufzugsanlage.
Der Notfallplan ist dem zuständigen Notdienst zur Verfügung zu stellen, damit dieser auf Notrufe unverzüglich angemessen reagieren und umgehend sachgerechte Hilfemaßnahmen einleiten kann.
Wenn kein Notdienst erforderlich ist, ist der Notfallplan in der Nähe der Aufzugsanlage anzubringen, keinesfalls im Aufzug, da er dort seinen Zweck nicht erfüllen könnte.