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Darf in einem Aufzug die Ausstiegsklappe an der Fahrkorbdecke mit einer Vorrichtung zum Aufhalten versehen sein?
KomNet Dialog 13822
Stand: 27.01.2017
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Aufzugsanlagen
Frage:
Darf in einem Personen u. Lastenaufzug die Ausstiegsklappe an der Fahrkorbdecke mit einer Vorrichtung zum Aufhalten versehen sein? (Magnet der Bügel)
Antwort:
An einem Personen- und Lastenaufzug ist es möglich eine Ausstiegsklappe an der Fahrkorbdecke mit einer Vorrichtung zum Aufhalten zu versehen, wenn
- sichergestellt ist, dass durch die Vorrichtung Personen nicht gefährdet werden können (eine Gefährdung könnte sich beispielsweise durch Hineinfallen in die durch die aufgehaltene Ausstiegsklappe entstandene Deckenöffnung ergeben) und
- die sonstigen an die Klappe zu stellenden Anforderungen (siehe z.B. DIN EN 81/1 und EN 81/2 jeweils Ziffer 8.12) erfüllt sind
Ob vorstehende Voraussetzungen erfüllt sind, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu klären.
Auf die Technische Regel für Betriebssicherheit - TRBS 1121 "Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen" www.baua.de/trbs weisen wir hin.
- sichergestellt ist, dass durch die Vorrichtung Personen nicht gefährdet werden können (eine Gefährdung könnte sich beispielsweise durch Hineinfallen in die durch die aufgehaltene Ausstiegsklappe entstandene Deckenöffnung ergeben) und
- die sonstigen an die Klappe zu stellenden Anforderungen (siehe z.B. DIN EN 81/1 und EN 81/2 jeweils Ziffer 8.12) erfüllt sind
Ob vorstehende Voraussetzungen erfüllt sind, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu klären.
Auf die Technische Regel für Betriebssicherheit - TRBS 1121 "Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen" www.baua.de/trbs weisen wir hin.