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zu machen,- die hydraulischen Leitungen sind abzusperren.Es gibt keine Verpflichtung, die Außerbetriebnahme einer Aufzugsanlage anzuzeigen. Sinnvoll ist es jedoch, die zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS - und die zuständige Behörde darüber in Kenntnis zu setzten. Sollte in der Zeit, in der die Aufzugsanlage nicht betrieben wird, die wiederkehrende Prüfung fällig werden und die zugelassene Überwachungsstelle aufgrund ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 24519
Zu Frage 1: Es gibt die Bezeichnung „Beauftragte Person“ nicht mehrZu Frage 2: Die Gesetzesgrundlage ist der § 4 Abs. 6 BetrSichVZu Frage 3: Ja, die Schulung kann weiterhin durch ein befähigtes Unternehmen durchgeführt werden.Zu Frage 4: Der Arbeitgeber bestimmt, wer die bisherigen Aufgaben der "beauftragten Person" übernimmt. Die Technischen Regel TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 42564
der Aufzugsanlage dadurch eingeschränkt würde, käme noch der Einbau von Lichtgittern / Lichtvorhängen infrage. Diese lassen sich erfahrungsgemäß bei jeder Aufzugsanlage ohne Fahrkorbtüren nachrüsten. Ein solcher Umbau ist eine prüftpflichtige Änderung im Sinne der BetrSichV. Vor Wiederinbetriebnahme ist eine Prüfung durch die zugelassene Überwachungsstelle durchzuführen. Einen Bestandschutz gibt ...
Stand: 24.05.2017
Dialog: 29353
Bereits seit dem Baujahr 1999 müssen Fahrkörbe von Aufzügen nach der Aufzug-Richtlinie über ein in beide Richtungen funktionierendes Kommunikationssystem verfügen, das eine ständige Verbindung mit einem rasch einsatzbereiten Notdienst ermöglicht. In § 24 (2) der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), gültig ab 01.06.2015, wird die v. g. Forderung auf alle Aufzuganlagen, die vor dem 1 ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 25363
sowie die Wartungsfirma, für ihre Beschäftigten Gefährdungsbeurteilungen erstellen und die ermittelten Schutzmaßnahmen umsetzen.Die Empfehlung zur Betriebssicherheit, EmpfBS 1114 „Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“, gibt hierzu weitere Informationen und zeigt an einigen Beispielen die Umsetzung auf.Da es sich hier um einen konkreten Einzelfall handelt, empfehlen wir Ihnen ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42761
sind, sind mit einem CE-Zeichen versehen und können im Prinzip überall bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Dabei ist zu beachten: Den Unternehmer trifft die Organisationsverantwortung. D.h. der Unternehmer hat nach sachkundiger Beratung eine Abwägung zu treffen, die u.a. die folgenden Punkte berücksichtigt. - Ist die kurzzeitige Nutzung der Empore erforderlich oder gibt es andere Möglichkeiten zur Lagerung? (kurzzeitig ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 6663
Ein Vordruck eines Prüfprotokolls für wiederkehrende Prüfungen eines Kleingüteraufzuges ist uns nicht bekannt. Ein formloser Prüfbericht, der den technischen Zustand beschreibt, ist ausreichend. Es wird jedoch empfohlen bei seiner Erstellung die Regelungen der TRA 400 und der Technischen Regeln für Betriebssicherheit -TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftige Anlagen" (Nr. ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 6319
Bei der Verlegung von hydraulischen Schlauchleitungen zwischen Triebwerksraum und Fahrschacht ist nach den Errichtungsbestimmungen die vollständige Möglichkeit der Besichtigung gefordert. Bei der Durchführung der Schlauchleitungen durch Brandabschnitte (Brandschott) ist die beste Lösung, Rohrleitungen zu verwenden. Allerdings sind hierbei die Forderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zu beacht ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 5986
Nach unserem Kenntnisstand gibt es keine Unfallbeispiele, die durch Brand im Fahrkorb verursacht wurden. Bekannt sind durch Vandalismus ausgelöste Brände in Fahrkörben. Der gleichzeitige Transport von Flurförderzeugen und Personen im Fahrkorb eines Aufzuges ist abhängig von den Abmessungen des Fahrkorbes in Relation zu den Abmessungen des Flurförderzeuges, der Tragfähigkeit der Aufzugsanlage ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 4139
In der Richtlinie 2014/33/EU ist folgendes nachzulesen:"(1) Diese Richtlinie gilt für Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen und bestimmt sind a) zur Personenbeförderung; b) zur Personen- und Güterbeförderung; c) nur zur Güterbeförderung, sofern der Lastträger betretbar ist, d. h. wenn eine Person ohne Schwierigkeit in den Lastträger einsteigen kann, und über Steuereinrichtungen verfüg ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42357
dieser Gefährdungen abstimmen und ihre Gefährdungsbeurteilungen entsprechend anpassen. Hier ist es notwendig anhand des Mietvertrages zu überprüfen, welche Pflichten der einzelne Arbeitgeber hat. ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27540
Im Anhang 1 Abschnitt 4 Nummer 4.1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist nachzulesen, dass, wer eine Aufzugsanlage nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a betreibt, dafür zu sorgen hat, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann. Bei Aufzugsanlagen nach Satz 1 ist ein Notfallplan anzufertigen ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 25679
zur Verfügung stellen und verwenden lassen, wenn diese keine Mängel aufweisen, welche die sichere Verwendung beeinträchtigen.Aufgrund der Schilderung der Mängel an dem Aufzug ist davon auszugehen, dass der Aufzug nicht mehr bündig hält. Dies bedeutet, dass eine Stolperstelle, die sich bei jedem Halt des Aufzuges ändert, vorhanden ist. Diese Stopperstelle beeinträchtigt die sichere Verwendung ...
Stand: 22.02.2024
Dialog: 43889
über die notwendige Zuverlässigkeit und das erforderliche Sicherheitsbewusstsein verfügen und beauftragt diese. Dies ist zu dokumentieren und in geeigneter Form am Betriebsort aufzubewahren. Die Unterweisung kann z B auch durch Mitarbeiter des Montagebetriebes, des Instandhaltungsunternehmens oder der ZÜS erfolgen und ist regelmäßig zu wiederholen. In welchen Zeitabständen die Unterweisung wiederholt wird legt ...
Stand: 18.01.2017
Dialog: 26576
werden, wenn sie den Bestimmungen europäischer Verordnungen entsprechen.[...]Regelungen zu Aufzügen sind sowohl in der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU als auch in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG enthalten. Bitte prüfen Sie, welche Richtlinie auf Ihr konkretes Produkt anzuwenden ist.Die Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Aufzugsverordnung - 12. ProdSV) setzt die europäische Richtlinie 2014/33/EU (Aufzugsrichtlinie ...
Stand: 20.01.2024
Dialog: 43876
Maßnahmen genannt, die z. B. beim Kontakt der Lösung mit den Augen anzuwenden sind. In diesem Fall wäre sofort mit fließendem Wasser zu spülen. Es wäre ungünstig, wenn man in diesem Fall im Aufzug feststeckt. Es gibt relevantere Standorte, an denen die Spender zudem noch frei und ungehindert zugänglich sind, denn nicht jeder wird den Aufzug benutzen. Geeignete Standorte wären z. B. der Ein-/ Ausgang ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27935
Betrieb zu nehmen.Des Weiteren stellt das Betreiben eines Aufzugs ohne ein Zweiwege-Kommunikationssystem ab dem 01.01.2021 nach der BetrSichV eine Ordnungswidrigkeit dar, welche durch ein nicht unerhebliches Bußgeld geahndet werden kann. ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43289
Aufzüge im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sind überwachungsbedürftige Anlagen und müssen nach § 16 i. v. m. Anhang 2, Abschnitt 2, Nr. 4.1 BetrSichV regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden (Hauptprüfung). Die Prüffrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Zusätzlich zu der Hauptprüfung ist eine Zwischenprüfung in der Mitte des Pr ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24835
Eine entsprechende Regelung mit Vermutungswirkung findet sich jetzt unter Nr. 3.4.3 Notrufeinrichtungen, Absatz 8, Nr. 10 der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen":"Die Zeit von der Notrufabgabe bis zur Kontaktaufnahme mit den Eingeschlossenen soll so kurz wie möglich sein (Die vom öffentlichen Telefonnetz vorgegebenen Möglichkeiten gelten als ausreichend.). Die Zeit von der Notrufabgabe bis zum ...
Stand: 04.02.2021
Dialog: 43448
von Arbeitsmitteln, sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen hat der Arbeitgeber über die Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Die Frist für die wiederkehrende Prüfung ist so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden können. Ferner hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen welche Voraussetzungen die zur Prüfung ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 43987