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Wie sind Hydraulikschläuche in Triebwerksräumen zu verlegen?

KomNet Dialog 5986

Stand: 12.01.2017

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Aufzugsanlagen

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Frage:

Hydraulikschläuche dürfen wegen der Einsehbarkeit (Prüfung) in Mauerdurchbrüchen nicht eingeputzt werden. Unser Triebwerksraum (Aufzug) befindet sich etwas weiter entfernt in einem eigenen Brandabschnitt. Wir wollten die Mauerdurchbrüche nun mit einem Brandschott (Schaum oder ähnlichem) verschließen. Ein Prüfer der ZÜS meinte, dies sei aus oben genanntem Grund nicht zulässig. Welche technischen Möglichkeiten gibt es, damit sowohl die Anforderungen des Brandschutzes als auch die Einsehbarkeit des Hydraulikschlauches erfüllt sind. Wäre es möglich, Rohre im Bereich des Mauerdurchbruches zu verlegen ?

Antwort:

Bei der Verlegung von hydraulischen Schlauchleitungen zwischen Triebwerksraum und Fahrschacht ist nach den Errichtungsbestimmungen die vollständige Möglichkeit der Besichtigung gefordert.
Bei der Durchführung der Schlauchleitungen durch Brandabschnitte (Brandschott) ist die beste Lösung, Rohrleitungen zu verwenden.
Allerdings sind hierbei die Forderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zu beachten. Ein unkontrollierter Austritt von Hydrauliköl, z. B. durch eine Beschädigung der Rohrleitung oder undichte Verschraubungen, muss verhindert sein.
Dies gilt sowohl für Rohrleitungen als auch für Schlauchleitungen.