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oder Angebotsvorsorgen, die nicht unter diesen Passus fallen.Der Inhalt der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist grundsätzlich den Erfordernissen anzupassen: Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigten über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären ...
Stand: 31.10.2025
Dialog: 44083
Im § 7 Absatz 1 - "Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), findet sich Folgendes :"[…] Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben. […]" Da dem Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden muss, dass sein Arbeitgeber nicht informiert ist/wird, wäre dies bei der Kombination von Arbeitg ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 26559
Pflichtvorsorge notwendig. Der Arbeitgeber hat eine Angebotsvorsorge vorzusehen.Auf die Liste der CMR-Stoffe der DGUV und die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen weisen wir hin. ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 43510
Für arbeitsmedizinische Vorsorge im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG gelten die Regelungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).Die ArbMedVV sieht keine arbeitsmedizinischen Voraussetzungen für das Tragen von PSA-Ausrüstung gegen Absturz bei Instandhaltungsarbeiten vor. Die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen ...
Stand: 17.02.2022
Dialog: 13053
als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Nachtarbeitnehmern nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet."Eine Definition ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 42724
Eine arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist entsprechend dem Anhang der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Teil 1 Abs. 1 Nr.1 für die dort gelisteten Stoffe (Toluol enthalten) unter folgenden Bedingungen verpflichtend:"wenn,der Arbeitsplatzgrenzwert für den Gefahrstoff nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nicht eingehalten wird,eine wiederholt ...
Stand: 24.09.2025
Dialog: 18839
. Der Gesundheitszustand ist jedoch grundsätzlich durch eine Ganzkörperuntersuchung zu erfassen. Es ist mindestens ein großes Blutbild, der Urinstatus sowie die Nieren- und Leberfunktionsparameter anzufordern. […]"Somit sind ergänzende Untersuchungen, wie die Bestimmung der Retikulozyten, in das Ermessen des ermächtigten Arztes bzw. der ermächtigten Ärztin gestellt.Die Retikulozyten können wertvolle Hinweise bezüglich ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 23369
der betroffenen Person eine Kopie der sie betreffenden Angaben auszuhändigen; § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes bleibt unberührt."Da die Verpflichtung der Aufbewahrung dieser Unterlagen den Arbeitgeber betrifft, ist dies unabhängig von einem Wechsel der betriebsärztlichen Betreuung.Hiervon unabhängig ist der Umgang mit Ergebnissen und Befunden arbeitsmedizinischer Untersuchungen, die der Betriebsarzt ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 22856
Die Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort sind Regelungen im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt worden. Die Verordnung nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Betrie ...
Stand: 13.03.2024
Dialog: 10469
. Letzterer wird nach einem Gespräch mit der Betroffenen/dem Betroffenen und Untersuchung sicherlich zunächst Kontakt mit der behandelnden Neurologin/dem behandelnden Neurologen aufnehmen. Anschließend sollten die Beleuchtungsverhältnisse am Arbeitsplatz überprüft werden.Allgemein ist zu sagen, dass Glühlampenlicht geringere Helligkeitsschwankungen als Leuchtstoffröhrenlicht (einschl. so genannter ...
Stand: 10.01.2018
Dialog: 6133
Aufgewirbelter Wüstensand ist eine natürliche Staubquelle. Er besteht aus winzig kleinen Partikeln aus Mineralstaub, im Durchschnitt 5-10 Mikrometer groß.Arbeitsmedizinische Vorsorge kann auch für Beschäftigte erforderlich sein, welche Stäuben ausgesetzt sind, auch wenn sie selbst keine staubentwickelnden Tätigkeiten ausüben.In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) werden verschiedene Staubfraktio ...
Stand: 28.06.2022
Dialog: 43640
einer australischen Untersuchung zeigten, dass auch eine mäßige Begrünung in Büroräumen nachweislich ausreicht, um die Zahl der flüchtigen organischen Substanzen in der Luft um 20% zu reduzieren und somit das Raumklima erheblich zu verbessern.Fazit: Die Birkenfeige ist ungiftig für den Menschen. Evtuell ist aber eine Latexallergie bei Beschäftigten zu berücksichtigen. Hier ist dringend die Betriebsärztin ...
Stand: 05.07.2017
Dialog: 2875
ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt; 4. umfasst die Nutzung von Erkenntnissen aus der Vorsorge für die Gefährdungsbeurteilung und für sonstige Maßnahmen des Arbeitsschutzes; 5 ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 27373
ist, so sollte das im Konsens mit den Arbeitnehmern bzw. deren Vertretungen erfolgen und entsprechend vertraglich geregelt werden. Allerdings soll arbeitsmedizinische Vorsorge nicht zusammen mit Eignungsuntersuchungen durchgeführt werden, es sei denn, betriebliche Gründe erfordern dies; in diesem Fall hat der Arzt oder die Ärztin dem Beschäftigten die unterschiedlichen Zwecke der Untersuchungen ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 19851
werden kann. Deswegen muss gemäß § 26 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ dafür gesorgt werden, dass die Fortbildung in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren nach einer vorausgegangenen Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang oder -Training durchgeführt und abgeschlossen wird. (...)Im Unternehmen ist darauf zu achten, dass das Erste-Hilfe-Training rechtzeitig besucht wird. Eine frühzeitige ...
Stand: 05.05.2021
Dialog: 13823
,- Organisation von Wiedereingliederungsmaßnahmen inklusive Schnittstellen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM); • Unterstützung bei der Anamneseerhebung (zum Beispiel in Form von vorbereiteten Fragebögen);• Durchführung der apparatetechnischen Untersuchungen:- Seh- und Hörtest,- Lungenfunktionsprüfung,- Perimetrie,- EKG,- Urinkontrolle,- Blutentnahme;• Organisation/Koordination ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 23648
Für die arbeitsmedizinische Vorsorge gelten die Regelungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV vom 18.12.2008. Zur Anpassung an die ArbMedVV werden die früheren berufsgenossenschaftlichen Grundsätze BGI 504-ff - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge in die DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen überführt. Diese ...
Stand: 28.08.2025
Dialog: 12458
, individuellem Risiko und Risikoverhalten sowie Risikovermeidung. Die Vorsorge ist in regelmäßigen Abständen anzubieten. Einzelheiten zur Angebotsvorsorge sind in der Arbeitsmedizinischen Regel „Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag“ (AMR 13.3) festgelegt. Wichtige Inhalte der Anamnese, Beratung und gegebenenfalls Untersuchung ...
Stand: 15.07.2025
Dialog: 44160
sind entsprechend § 6 Arbeitsschutzgesetz zu dokumentieren.In die Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber das Vorschriften- und Regelwerk der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung einbeziehen.Welche Maßnahmen der Ersten Hilfe erforderlich sind, wird im Dritten Abschnitt "Erste Hilfe" der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (hier insbesondere § 26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 13717
Anforderungen rechtsverbindlich sind. Nach ArbMedVV muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber den zu untersuchenden Beschäftigten ausüben. Verfügt der Arzt oder die Ärztin für bestimmte Untersuchungen nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse ...
Stand: 26.03.2024
Dialog: 14231