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Gibt es persönliche und gesundheitliche Voraussetzungen und Vorgaben, um die PSA-Ausrüstung gegen Absturz bei Instandhaltungsarbeiten zu nutzen?

KomNet Dialog 13053

Stand: 17.02.2022

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Sonstige Fragen (13.1.5)

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Frage:

Gibt es persönliche und gesundheitliche Voraussetzungen und Vorgaben, um die PSA-Ausrüstung gegen Absturz bei Instandhaltungsarbeiten zu nutzen?

Antwort:

Für arbeitsmedizinische Vorsorge im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG gelten die Regelungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).


Die ArbMedVV sieht keine arbeitsmedizinischen Voraussetzungen für das Tragen von PSA-Ausrüstung gegen Absturz bei Instandhaltungsarbeiten vor. Die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen aus den Bereich der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV haben einen empfehlenden Charakter. Sie stellen Hinweise für die beauftragte Ärztin/ den beauftragten Arzt dar und entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin. 


Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss ein Arbeitgeber mit Unterstützung der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes klären, ob die v. g. Grundsätze und Handlungsanweisungen ergänzend zu den Anforderungen der ArbMedVV für die Tätigkeit relevant sind.

Auf die weiteren Informationen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge der DGUV und den Leitfaden für Betriebsärzte weisen wir hin.