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Darf ein Betriebsarzt als Arbeitgeber bei seinen eigenen Mitarbeiter selbst die arbeitsmedizinischen Untersuchungen durchführen?
KomNet Dialog 26559
Stand: 07.05.2016
Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Sonstige Fragen (13.1.5)
Frage:
Darf ein Betriebsarzt (Facharzt für Arbeitsmedizin) als Arbeitgeber bei seinen eigenen Mitarbeiter selbst die arbeitsmedizinische Vorsorge vornehmen?
Antwort:
Im § 7 Abs. 1 - "Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV, findet sich folgendes :
"(...) Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben (...)"
Da dem Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden muss, dass sein Arbeitgeber nicht informiert ist/wird, wäre dies bei der Kombination von Arbeitgeber und Betriebsarzt in einer Person nicht gegeben.
Somit ist dies nicht zulässig.