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Wie ist die Arbeitsplatzbeleuchtung zu gestalten, dass epileptische Anfälle ausgeschlossen werden können?

KomNet Dialog 6133

Stand: 10.01.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Sonstige arbeitsmedizinische Fragen

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Frage:

In unserem Betrieb wurde einem Mitarbeiter ärztlich attestiert, dass seine epileptischen Anfälle ggf. durch die vorhandene Arbeitsplatzbeleuchtung ausgelöst werden können. Welche Möglichkeiten bestehen, die Arbeitsplatzbeleuchtung so zu gestalten, dass das Auslösen epileptischer Anfälle durch die Beleuchtung ausgeschlossen oder unwahrscheinlich ist?

Antwort:

Epileptische Anfälle können durch Lichtblitze, Flackerlicht o. ä. ausgelöst werden. Allerdings ist die individuelle Empfindlichkeit unterschiedlich. Insofern müssten die Arbeitsplatzverhältnisse unter Berücksichtigung der individuellen Befunde beurteilt werden.


Deshalb ist es dringend geboten, dies in Zusammenarbeit zwischen der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt zu tun. Letzterer wird nach einem Gespräch mit der Betroffenen/dem Betroffenen und Untersuchung sicherlich zunächst Kontakt mit der behandelnden Neurologin/dem behandelnden Neurologen aufnehmen. Anschließend sollten die Beleuchtungsverhältnisse am Arbeitsplatz überprüft werden.


Allgemein ist zu sagen, dass Glühlampenlicht geringere Helligkeitsschwankungen als Leuchtstoffröhrenlicht (einschl. so genannter Energiesparlampen) aufweist. Vielfach wird aber das krampfauslösende Potential von Leuchtstoffröhren überschätzt. Technische Maßnahmen - wie phasenverschobene Beleuchtung - können die Gefährdung reduzieren.


Im Übrigen treten ähnliche, meist sehr viel stärkere Lichthelligkeitsschwankungen auch bei der Fahrt über baumbestandene Straßen bei seitlicher Sonneneinstrahlung oder ähnlichen Situationen auf.


In jedem Fall ist dieses Problem zunächst eine Aufgabe der betrieblichen Arbeitsschutzexperten.

Hinweis: Grundsätzlich unterliegt der Betriebsarzt   - auch gegenüber dem Arbeitgeber - der ärztlichen Schweigepflicht.