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Ist es sinnvoll, im Rahmen von Strahlenschutzuntersuchungen auch die Retikulozyten zu bestimmen?

KomNet Dialog 23369

Stand: 19.03.2015

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Untersuchungsinhalte

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Frage:

Vielerorts werden im Rahmen von Strahlenschutzuntersuchungen neben dem Differenzial-Blutbild auch die Retikulozyten bestimmt. Hierfür kann ich aktuell keine Notwendigkeit erkennen. Wie schätzen Sie dies ein?

Antwort:

In Bezug auf die „Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte“ gibt die „Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und zur Röntgenverordnung (RöV)“ konkrete Handlungsempfehlungen.

Danach wird unter Punkt 3.3.3 „Ergänzende Labor- und Funktionsuntersuchungen“ mindestens die Anforderung eines Blutbildes (inklusive Differenzialblutbild und Thrombozyten) für erforderlich gehalten. Somit sind ergänzende Untersuchungen, wie die Bestimmung der Retikulozyten, in das Ermessen des ermächtigten Arztes bzw. der ermächtigten Ärztin gestellt.

Die Retikulozyten können wertvolle Hinweise bezüglich einer intakten Hämatopoese bzw. einer Insuffizienz des blutbildenden Systems geben. Da bei einer Störung ätiologisch neben der ionisierenden Strahlung auch andere exogene Noxen wie organische Lösungsmittel, Medikamente, Schwermetalle sowie Infektionskrankheiten in Betracht kommen, bleibt die Aussage von nicht normgerechten Retikulozytenwerten unspezifisch.

Somit sollte sich die Notwendigkeit einer Retikulozytenbestimmung aus der jeweiligen Einzelfallproblematik ergeben.