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Ist es sinnvoll, im Rahmen von Strahlenschutzuntersuchungen auch die Retikulozyten zu bestimmen?

KomNet Dialog 23369

Stand: 11.06.2025

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Untersuchungsinhalte

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Frage:

Vielerorts werden im Rahmen von Strahlenschutzuntersuchungen neben dem Differenzial-Blutbild auch die Retikulozyten bestimmt. Hierfür kann ich aktuell keine Notwendigkeit erkennen. Wie schätzen Sie dies ein?

Antwort:

In Bezug auf die "Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht" gibt die „Richtlinie zum Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)“ konkrete Handlungsempfehlungen.


Danach wird unter Punkt 5.2 „Erstuntersuchungen“ Folgendes gefordert:

"[…] Der Untersuchungsumfang liegt im Ermessen des ermächtigten Arztes. Der Gesundheitszustand ist jedoch grundsätzlich durch eine Ganzkörperuntersuchung zu erfassen. Es ist mindestens ein großes Blutbild, der Urinstatus sowie die Nieren- und Leberfunktionsparameter anzufordern. […]"



Somit sind ergänzende Untersuchungen, wie die Bestimmung der Retikulozyten, in das Ermessen des ermächtigten Arztes bzw. der ermächtigten Ärztin gestellt.


Die Retikulozyten können wertvolle Hinweise bezüglich einer intakten Hämatopoese bzw. einer Insuffizienz des blutbildenden Systems geben. Da bei einer Störung ätiologisch neben der ionisierenden Strahlung auch andere exogene Noxen wie organische Lösungsmittel, Medikamente, Schwermetalle sowie Infektionskrankheiten in Betracht kommen, bleibt die Aussage von nicht normgerechten Retikulozytenwerten unspezifisch.


Somit sollte sich die Notwendigkeit einer Retikulozytenbestimmung aus der jeweiligen Einzelfallproblematik ergeben.