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. mögliche Nebenwirkungen auf. Für den Fall, dass der /die Beschäftigte nach dieser Beratung eine Untersuchung ablehnt, darf diese nicht gegen den Willen ausgeführt werden. Eine Bescheinigung über die Teilnahme ist dennoch auszustellen (siehe AMR 6.3). ...
Stand: 07.04.2014
Dialog: 20834
Gefährdungen einfließen. Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen nach Satz 3 dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden. Der Arzt ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
Tätigkeiten (Arbeitsanamnese) sowie eine Beratung bzgl. der individuellen gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der vorhandenen Informationen. Der Arzt / die Ärztin klärt den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin über Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung auf. Untersuchungen dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden.Werden ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 20381
oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen nach Satz 3 dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden. Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten.“ Die Kosten für Maßnahmen ...
Stand: 30.03.2015
Dialog: 23480
angeboten oder durchgeführt werden muss. Sollte dies beides nicht der Fall sein, so können Sie auf Wunsch des Mitarbeiters (nicht gegen seinen Willen) eine arbeitsmedizinische Wunschvorsorge ermöglichen. Anlässlich dieser arbeitsmedizinischen Vorsorge wird der Betriebsarzt/die Betriebsärztin Ihren Mitarbeiter/Ihre Mitarbeiterin individuell unter Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht beraten und ggf ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 27373
Viele Hautschutz- und -pflegeprodukte enthalten Parabenzoesäureester und sind von der Mehrzahl der Benutzer beschwerdefrei verwendbar. Parabene. sind auch a priori nicht humantoxisch und müssen somit nicht aus allen Produkten ferngehalten werden. Eine wechselnde Anzahl der Benutzer muss bei entsprechender Disposition (die nicht vorhersagbar ist), mit Unverträglichkeit gegen Parabene aufgrund ...
Stand: 14.04.2016
Dialog: 26384
nach pflichtgemäßem ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen nach Satz 3 dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden. Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten."Die Anforderungen der ArbMedVV werden durch die Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 23578
Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden. Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten. (siehe hierzu § 6 Abs. 1 ArbMedVV).Somit kann die arbeitsmedizinische Vorsorge -muss aber nicht- körperliche ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 21899
,• Name des Erste-Hilfe-Leistenden.Die Form der Erfassung der zu dokumentierenden Daten ist nicht festgelegt.Für die Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung kann insbesondere das Verbandbuch (DGUV Information 204-020) oder der Meldeblock (DGUV Information 204-021) verwendet werden.Bei der Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern ...
Stand: 01.02.2024
Dialog: 5032
Die Regelung des § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 betrifft primär die für die eigenen Beschäftigten erbrachten Erste-Hilfe-Leistungen.Aus den entsprechenden Erläuterungen unter Ziffer 4.6.6 (6) der DGUV Regel 100-001 wird aber deutlich, dass auch für Beschäftigte anderer Arbeitgeber im Betrieb erbrachte Erste-Hilfe-Leistungen für das eigene betriebliche Arbeitsschutzmanagement von Bedeutung ...
Stand: 20.11.2018
Dialog: 14094
anzuzeigen. Die Ärzte oder Zahnärzte haben die Versicherten über den Inhalt der Anzeige zu unterrichten und ihnen den Unfallversicherungsträger und die Stelle zu nennen, denen sie die Anzeige übersenden". Diese gesetzliche Anzeigepflicht besagt damit auch, dass der anzeigende Arzt gegen den Willen des Versicherten die ärztliche Schweigepflicht durchbrechen kann. Dies wird dadurch begründet ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 20378
, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern, hat der Arbeitgeber entsprechende Pflichtvorsorge zu veranlassen. Der Arbeitgeber darf diese Tätigkeit nur ausführen lassen, wenn diese Pflichtvorsorge zuvor durchgeführt worden ist. Körperliche oder klinische Untersuchungen dürfen auch hier nicht gegen den Willen des Beschäftigten durchgeführt werden. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 20172
Das Masernschutzgesetz, das am 20. Dezember 2019 im Bundestag beschlossen wurde und zum 1. März 2020 in Kraft tritt, hat primär zum Ziel, Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor Masern zu schützen und bezieht sich auf Auslegungen des Infektionsschutzgesetzes. Wir bitten um Verständnis, dass KomNet als Beratungsinstrument zu Arbeitsschutzfragen hier keine Beratung anbieten kann. Diesbzgl. sollten ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43063
Ob eine arbeitsmedizinische Pflicht-, Angebots- oder eine Wunschvorsorge bei Tätigkeiten mit Biostoffen im Sinne der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - durchzuführen bzw. anzubieten ist, richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber für die jeweilige Tätigkeit verpflichtend durchzuführen ist.Hierbei muss sich der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst über d ...
Stand: 31.10.2024
Dialog: 23421
Für arbeitsmedizinische Vorsorge im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG gelten die Regelungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).Die ArbMedVV sieht keine arbeitsmedizinischen Voraussetzungen für das Tragen von PSA-Ausrüstung gegen Absturz bei Instandhaltungsarbeiten vor. Die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen ...
Stand: 17.02.2022
Dialog: 13053
Im § 7 Abs. 1 - "Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV, findet sich folgendes : "(...) Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben (...)" Da dem Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden muss, dass sein Arbeitgeber nicht informiert ist/wird, wäre dies bei der Kombination von Arbei ...
Stand: 07.05.2016
Dialog: 26559
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - regelt die Pflichten von Arbeitgebern und Betriebsärzten hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge und bezüglich der Impfangebote an die Beschäftigten.Eine Impfung ist laut § 6 Abs. 2 ArbMedVV Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im V ...
Stand: 23.11.2020
Dialog: 43078
wie für das Führen ziviler Fahrzeuge, eine wiederholte Prüfung auf geistige und körperliche Eignung der Fahrzeugführer nicht obligatorisch, sofern es sich nicht um LKW mit mehr als 7,5 Tonnen handelt und der Fahrer das 50. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 42721
In der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" ist unter der Nummer 4.8.1 folgendes zu Ersthelfern aus fremden Unternehmen nachzulesen:"Da nicht festgelegt ist, dass die im Unternehmen beschäftigten Versicherten die Ersthelfer stellen müssen, kann diese Aufgabe auch anderen anwesenden Personen übertragen werden. Werden mehrere Unternehmer in einer Betriebsstätte oder auf Baustellen tätig, k ...
Stand: 07.10.2024
Dialog: 6900
wie Betriebsräte, Sicherheitsbeauftragte und Arbeitskollegen sollten einbezogen werden, wenn diese über ergänzende Informationen zu Einwirkungen am Arbeitsplatz verfügen. Der UV-Träger und die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen informieren sich gegenseitig über den Eingang der Berufskrankheiten-Verdachtsanzeigen. „Herr des gesamten Berufskrankheitenverfahrens“ ist der UV-Träger. Dieser führt ...
Stand: 28.08.2024
Dialog: 4479