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Können Kindergärtnerinnen bei der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge die Bestimmung des Impf-/Immunstatus aufgrund ihres Rechts auf informelle Selbstbestimmung ablehnen?

KomNet Dialog 20834

Stand: 07.04.2014

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Untersuchungspflichten

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Frage:

Können Kindergärtnerinnen jetzt bei der Pflichtvorsorge nach ArbMedVV die Vorsorge auf Anamnese/Beratung reduzieren und die Bestimmung des Impf-/Immunstatus aufgrund ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ablehnen?

Antwort:

Ja, das können sie.

Die Pflichtvorsorge nach ArbMedVV sieht vor, dass der/die Beschäftigte nach der eingehenden individuellen Beratung an einer körperlichen Untersuchung bzw. Diagnostik (einschl. Blutuntersuchung, wie z. B. Impfstatus) teilnehmen kann, es aber nicht muss. Der/die Arzt/Ärztin bietet eine Untersuchung an, sofern sie sinnvoll ist und klärt den/die Beschäftigte(n) über den Sinn bzw. mögliche Nebenwirkungen auf. Für den Fall, dass der /die Beschäftigte nach dieser Beratung eine Untersuchung ablehnt, darf diese nicht gegen den Willen ausgeführt werden.

Eine Bescheinigung über die Teilnahme ist dennoch auszustellen (siehe AMR 6.3).