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Müssen Reinigungskräfte bei der Schulreinigung (Unterhaltsreinigung und tägliche Sanitärreinigung) gegen Hepatitis geimpft werden bzw. besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung?

KomNet Dialog 43078

Stand: 23.11.2020

Kategorie: Gesundheitsschutz > Impfungen > Impfangebote, Impfempfehlungen

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Frage:

Müssen Reinigungskräfte bei der Schulreinigung (Unterhaltsreinigung und tägliche Sanitärreinigung) gegen Hepatitis geimpft werden bzw. besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung?

Antwort:

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - regelt die Pflichten von Arbeitgebern und Betriebsärzten hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge und bezüglich der Impfangebote an die Beschäftigten.

Eine Impfung ist laut § 6 Abs. 2 ArbMedVV Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist, siehe auch Arbeitsmedizinische Regel AMR 6.5 „Impfung als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“.

Die ArbMedVV nennt im Teil 2 des Anhangs "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen" eine Reihe von Tätigkeiten, bei denen entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend durchzuführen bzw. anzubieten ist.


Reinigungsarbeiten in Sanitärräumen einer Schule sind nicht gezielte Tätigkeiten im Sinne der Biostoffverordnung. Hepatitis A ist in Risikogruppe 2, Hepatitis B und C in Risikogruppe 3(**) eingruppiert, siehe TRBA 462 "Einstufung von Viren in Risikogruppen" und Gestis-Biostoffdatenbank.


Ob die Voraussetzung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gegeben ist bzw. vorliegt, können wir von hier aus nicht pauschal beantworten. Diese Entscheidung muss der Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen der von ihm zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich unter Beteiligung des Betriebsarztes treffen. Die Gefährdungsbeurteilung ist fachkundig durchzuführen. Hierbei ist z.B. auch zu ermitteln, ob es in der zu reinigenden Schule eine vorschulische Betreuung und / oder Integrationsbereiche für Kinder mit einer Behinderung gibt.


Siehe auch:

Mitteilung und Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI)

Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen, insbesondere Kapitel 12 Arbeitsmedizinische Vorsorge (LASI LV 23)