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Muss der Arbeitgeber parabenfreie Hautpflegeprodukte zur Verfügung stellen?
KomNet Dialog 26384
Stand: 14.04.2016
Kategorie: Gesundheitsschutz > Allergien > Allergien der Haut
Frage:
In einem Pflegeheim ist die Frage aufgetaucht, wie mit vom Arbeitgeber bereitgestellten Hautschutz-/Hautpflegeprodukten umgegangen werden muss, welche Parabene enthalten. Besteht hier -falls solche Produkte im Einsatz sind- Handlungsbedarf? Müssen parabenfreie Produkte zur Verfügung gestellt werden?
Antwort:
Viele Hautschutz- und -pflegeprodukte enthalten Parabenzoesäureester und sind von der Mehrzahl der Benutzer beschwerdefrei verwendbar. Parabene. sind auch a priori nicht humantoxisch und müssen somit nicht aus allen Produkten ferngehalten werden. Eine wechselnde Anzahl der Benutzer muss bei entsprechender Disposition (die nicht vorhersagbar ist), mit Unverträglichkeit gegen Parabene aufgrund einer sich entwickelnden Typ-IV-Allergie nach Coombs & Gell (= cutane Sensibilisierung) in der Folge mit einem allergischen Kontaktekzem rechnen. Wenn dieses Problem im Betrieb auftaucht, besteht Handlungsbedarf: Dieser Benutzergruppe kann man seitens des Unternehmers - gemäß der Gefährdungsbeurteilung - dann
a. entweder die Verwendung eigener Hautschutzmittel erlauben und diese finanzieren oder
b. eigene parabenfreie Hautschutz- und -pflegemittel anbieten und diese in den Hautschutz- und -pflegeplan einbinden.
Lösung b. ist vorzuziehen, da so ein geeignetes Präparat mit der Eignung zur Erreichung der Schutzziele von Hautschutz- und -pflege leichter gefunden werden kann. Der Betriebsarzt kann bei Beschäftigten, die ein Kontaktekzem entwickeln, ein Hautarztverfahren bei der BG initiieren.