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Dürfen die Ersthelfer von Kunden bei der Bereitstellung von Ersthelfern berücksichtigt werden?
KomNet Dialog 6900
Stand: 07.10.2024
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Erste Hilfe
Frage:
Wenn die Möglichkeit als Reinigungsunternehmen besteht, die Erste-Hilfe-Einrichtungen (z. B. Ersthelfer) vom Kunden mitnutzen zu können, ist es dann erforderlich noch eigene Ersthelfer zu stellen?
Antwort:
In der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" ist unter der Nummer 4.8.1 folgendes zu Ersthelfern aus fremden Unternehmen nachzulesen:
"Da nicht festgelegt ist, dass die im Unternehmen beschäftigten Versicherten die Ersthelfer stellen müssen, kann diese Aufgabe auch anderen anwesenden Personen übertragen werden. Werden mehrere Unternehmer in einer Betriebsstätte oder auf Baustellen tätig, können sie sich wegen des Einsatzes der Ersthelfer absprechen. Wird in einem Fremdbetrieb gearbeitet, kann in Absprache mit diesem auf die Erste-Hilfe-Organisation dieses Betriebes zurückgegriffen werden."
Hinweis:
Auf den § 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Merkblatt der DGUV "Erste Hilfe bei flexiblen Arbeitsformen und Arbeitszeiten (FBEH-001)" möchten wir hinweisen.