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von Besonderheiten des Einzelfalles (z. B. bzgl. der Intensität des Kontaktes, des Immunstatus des Schwimmlehrers/der Schwimmlehrerin, der Art und des Umfangs der Hilfestellung beim Schwimmunterricht) nicht von einem regelmäßigen direkten Kontakt zu Kindern auszugehen ist, so dass keine Pflichtvorsorge nach Absatz 1 zu veranlassen ist, muss der Arbeitgeber in diesem Fall den Beschäftigten Angebotsvorsorge ...
Stand: 14.08.2019
Dialog: 42799
des Arbeitnehmers (nicht des Arbeitgebers). Siehe hierzu §§ 4, 5 und 5a ArbMedVV. Ob Sie als Betriebsarzt/-ärztin eine Schutzimpfung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anbieten, hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab, die Sie in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und evtl. der Sicherheitsfachkraft durchführen. Diese setzt die eingehende Kenntnis der Arbeitsplätze und Tätigkeiten voraus ...
Stand: 30.03.2015
Dialog: 23480
Epileptische Anfälle können durch Lichtblitze, Flackerlicht o. ä. ausgelöst werden. Allerdings ist die individuelle Empfindlichkeit unterschiedlich. Insofern müssten die Arbeitsplatzverhältnisse unter Berücksichtigung der individuellen Befunde beurteilt werden.Deshalb ist es dringend geboten, dies in Zusammenarbeit zwischen der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt zu tun ...
Stand: 10.01.2018
Dialog: 6133
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geht davon aus, dass Tätigkeiten mit bestimmten krebserzeugenden Gefahrstoffen besonders gefährdend sind und deshalb grundsätzlich eine Pflichtvorsorge veranlasst bzw. eine Angebotsvorsorge angeboten werden muss. Allerdings können bei Tätigkeiten mit diesen Gefahrstoffen Arbeitsbedingungen vorliegen, bei denen das Ausmaß der Gefährdung ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824
nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" formuliert. Nähere Informationen dazu sind den Leitfäden für Betriebsärzte, insbesondere dem "Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwendung des G 25" zu entnehmen. Maßgebliches Kriterium, ob ein Arbeitgeber den Untersuchungsempfehlungen des G 25 folgt, ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz-ArbSchG ...
Stand: 11.01.2015
Dialog: 15309
. Verbandmaterial, Hilfsmittel, Rettungsdecke) sowie gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderliche medizinische Geräte (z.B. Automatisierter Externer Defibrillator, Beatmungsgerät) und Arzneimittel (z.B. Antidot), die zur Ersten Hilfe benötigt werden. (Ziffer 3.4 ASR A4.3). Medizinische Geräte und Medikamente sind nur auf Entscheidung des Betriebsarztes hin vorzuhalten (Abschnitt 6 ASR A4.3). Mit dem Betriebsarzt ...
Stand: 15.07.2016
Dialog: 1813
) auch für Baustellen.Die Beurteilung, ob der Kraftwagen-Verbandkasten (DIN 13164) ausreichend ist, hat in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 Arbeitsstättenverordnung zu erfolgen, siehe auch Nr. 8 (2) der ASR A 4.3. Je nach Baustelle und Tätigkeit gibt es unterschiedliche Gefährdungen. Diese sind zu berücksichtigen. Der Betriebsarzt ist bei der Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen. Nach § 3 ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43060
werden kann, können wir von hier aus nicht beurteilen.Eine genauere Eingrenzung der Problematik sollte unter Beteiligung des Betriebsarztes vorgenommen werden. Zur Unterstützung sollten ggf. gezielte Ermittlungs-, Mess- und Bewertungsverfahren an Institutionen vergeben werden, die sich mit der Problematik von Innenraumbelastungen und gebäudebezogenen Beschwerden befassen. Bundesweite Listen von Messinstituten und Beratern über Innenraumluftqualität ...
Stand: 05.02.2017
Dialog: 5105
) ist Angebotsvorsorge u.a. anzubieten bei Tätigkeiten mit alveolengängigem Staub (A-Staub) und bei Tätigkeiten mit einatembaren Staub (E-Staub), wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Arbeitgeber keine Pflichtvorsorge zu veranlassen hat.Bei einer beruflichen Tätigkeit in einer staubigen Wüstenumgebung muss daher bei der nicht auszuschließenden Exposition gegenüber E- und A-Staub in jedem Falle ...
Stand: 28.06.2022
Dialog: 43640
, solange die sonstigen Anforderungen (z.B.auf Verlangen Einsichtnahme durch den zuständigen Betriebsarzt, der zuständigen Betriebsärztin oder eventuelle Aufbewahrungsfristen) erfüllt werden. ...
Stand: 13.04.2023
Dialog: 21605
als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Nachtarbeitnehmern nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet."Eine Definition ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 42724
ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." Somit bekommt nicht derjenige Probleme, der dem Epileptiker hilft, sondern derjenige, der ihm wissentlich Hilfe verweigert! Ob das von Ihnen beschriebene Verfahren für den Einzelfall sinnvoll ist, sollte mit dem zuständigen Betriebsarzt abgesprochen werden. Unserer Auffassung nach spricht prinzipiell nichts dagegen. Umfangreiche Informationen ...
Stand: 18.06.2015
Dialog: 24090
Die Dokumentation einer Erste-Hilfe-Leistung (Verbandbuch) muss nach den geltenden Bestimmungen fünf Jahre aufbewahrt werden.Die entsprechende Rechtsquelle ist § 24 Abs.6 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention.Sie lautet:Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente ...
Stand: 27.01.2025
Dialog: 43088
. an den Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge orientieren. Rechtlich bindend sind diese jedoch nicht, sie stellen den "Stand der Technik der Arbeitsmedizin" dar. Jede Vorsorgemaßnahme bleibt jedoch immer ein Individualfall, der im Verantwortungsbereich des durchführenden Betriebsarztes liegt.Siehe auch die DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen:https://www.dguv.de/de/praevention/themen ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 10075
zu veranlassen. Die arbeitmedizinische Vorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der/die Beschäftigte an der Vorsorge teilgenommen hat. Nähere Ausführungen werden in der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) nicht gemacht. Einheitliche Vorgaben, für welche Länder ...
Stand: 15.10.2020
Dialog: 43298
). Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten gefahrenbezogene arbeitsmedizinische Untersuchungen ermöglichen, sofern eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.In Bezug auf Unterweisungen siehe DGUV Information 205-024 "Unterweisungshilfen für Einsatzkräfte mit Fahraufgaben"Die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedinische Beratungen und Untersuchungen (früher: G-Untersuchungen) sind in der Arbeitsmedizin allgemein ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 42721
Grundsatz des Rechts auf Selbstbestimmung des Individuums wird somit in der ArbMedVV in Hinblick auf die körperlichen oder klinischen Untersuchungen eindeutig klargestellt.Die individuelle Aufklärung und Beratung des oder der Beschäftigten durch den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin beinhaltet die Befragung zur Krankenvorgeschichte (Anamnese), zu den Arbeitsplatzverhältnissen und den ausgeübten ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 20381
/der Betriebsarzt zu beteiligen, der die Beschäftigten befragen und beraten sollte sowie in die Raumgestaltung einbezogen werden sollte.Auf die Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin "Wohlbefinden im Büro" weisen wir hin. ...
Stand: 05.07.2017
Dialog: 2875
In der ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" ist unter dem Punkt 5.2 Rettungstransportmittel folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat zu prüfen, ob er den Rettungstransport auf Grund der innerbetrieblichen Entfernungen und Verhältnisse und der damit verbundenen Eintreffzeiten dem öffentlichen Rettungsdienst überlässt oder ob eigene Rettungstransportkapazität ...
Stand: 13.12.2018
Dialog: 3843
Sie von Ihrem Vorgesetzten, Ihrem Betriebsarzt, Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Ihrer Personalvertretung."Wir weisen auf die DGUV Information 212-017 - Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln hin, die in Kapitel 2 die unterschiedlichen Hautmittel darstellt:"Unter dem Begriff „Hautmittel“ werden Hautschutz-, Hautpflege- und Hautreinigungsprodukte für den beruflichen Einsatz ...
Stand: 24.07.2024
Dialog: 42954