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Wo finde ich Informationen über den Umfang von arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen?

KomNet Dialog 10075

Stand: 01.08.2019

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Untersuchungsinhalte

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Frage:

Wo finde ich Informationen über den Umfang von arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen. Ich möchte in der Lage sein zu kontrollieren, ob meine Betriebsärztin die Untersuchungen sorgfältig durchgeführt hat. Oder liegt der Umfang der Untersuchungen im Ermessen des Arztes?

Antwort:

Grundlage für die arbeitsmedizinsche Vorsorge ist die gleichnamige Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort sind Regelungen im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt worden. Die Verordnung nennt Vorsorgeanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Betrieb, hinsichtlich der Pflichten des Artzes und des Arbeitgebers.


Der Umfang, das heißt welche Maßnahmen im Einzelnen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durchgeführt werden, obliegt tatsächlich - wie Sie schon vermutet hatten - dem durchführenden Arzt. Die ArbmedVV gibt nur den Rahmen vor.


Der Arzt sollte sich, damit eine möglichst einheitliche Vorgehensweise gewährleistet ist, u.a. an den Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge orientieren. Rechtlich bindend sind diese jedoch nicht, sie stellen den "Stand der Technik der Arbeitsmedizin" dar. Jede Vorsorgemaßnahme bleibt jedoch immer ein Individualfall, der im Verantwortungsbereich des durchführenden Betriebsarztes liegt.

Siehe auch die DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen:

https://www.dguv.de/de/praevention/themen-a-z/arb_vorsorge/dguv_grundsatz/index.jsp