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Kann es nach einem Schwelbrand zu signifikant höheren Krebsraten bei Beschäftigten kommen?

KomNet Dialog 5105

Stand: 05.02.2017

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Sonstige arbeitsmedizinische Fragen

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Frage:

Ich habe vor einigen Jahren in einem Gebäude gearbeitet, in dem es einen großen Schwelbrand gegeben hat und u. a. PVC-Decken gebrannt haben. Nun ist zu befürchten, dass bei den Sanierungsarbeiten weder die Teppiche gereinigt noch herausgerissen worden sind, die löchrigen Deckenplatten nicht abgenommen worden sind und der Wandputz nicht herausgeklopft wurde. Offensichtlich sind nur die Wände gestrichen worden. Lange Zeit nach dem Brand bestand noch eine starke Geruchsbelästigung. Eine überdurchschnittlich hohe Anzahl meiner Mitarbeiter ist mittlerweile an Krebs erkrankt. Kann es sein, dass die Schadstoffe, die in den Bodenbelägen, in dem Zwischenraum zwischen Beton und Decke und im Wandputz hängen, ausgegast haben und eine gesundheitliche Gefahr bedeuten?

Antwort:

Grundsätzlich können sich nach einem Brandschaden an den Gebäudeoberflächen Brandfolgeprodukte ablagern, die ein krebserzeugendes Potenzial haben.


Ob der von Ihnen genannten Brandschaden seinerzeit nicht fachgerecht saniert wurde und ob bei den von Ihnen beobachteten Krebserkrankungen ein Kausalzusammenhang mit dem damaligen Brandschaden möglich ist oder vermutet werden kann, können wir von hier aus nicht beurteilen.

Eine genauere Eingrenzung der Problematik sollte unter Beteiligung des Betriebsarztes vorgenommen werden. Zur Unterstützung sollten ggf. gezielte Ermittlungs-, Mess- und Bewertungsverfahren an Institutionen vergeben werden, die sich mit der Problematik von Innenraumbelastungen und gebäudebezogenen Beschwerden befassen. Bundesweite Listen von Messinstituten und Beratern über Innenraumluftqualität, Schadstoffmessungen, ökologisches Bauen und Energieeffizienz werden u.a. von der Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute e.V. (AGÖF) zur Verfügung gestellt.


In dieser Problematik kann auch die für den Arbeitsschutz regional zuständige Behörde zu Information und Beratung hinzugezogen werden. Die Anschriften der zuständigen Arbeitsschutzbehörden werden vom LASI angeboten.