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Wie lange muss ein Verbandbuch aufbewahrt werden?

KomNet Dialog 43088

Stand: 25.03.2024

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Erste Hilfe

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Frage:

Wie lange muss ein Verbandbuch aufbewahrt werden?

Antwort:

Die Dokumentation einer Erste-Hilfe-Leistung (Verbandbuch) muss nach den geltenden Bestimmungen fünf Jahre aufbewahrt werden.

Die entsprechende Rechtsquelle ist § 24 Abs.6 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention.

Sie lautet:

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumen­tiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Doku­mente sind vertraulich zu behandeln.


Siehe auch: Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen von der DGUV, Fachbereich Erste Hilfe