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Wie lange muss ein Verbandbuch aufbewahrt werden?
KomNet Dialog 43088
Stand: 27.01.2025
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Erste Hilfe
Frage:
Wie lange muss ein Verbandbuch aufbewahrt werden?
Antwort:
Die Dokumentation einer Erste-Hilfe-Leistung (Verbandbuch) muss nach den geltenden Bestimmungen fünf Jahre aufbewahrt werden.
Die entsprechende Rechtsquelle ist § 24 Abs.6 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention.
Sie lautet:
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln.
Siehe auch: Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen von der DGUV, Fachbereich Erste Hilfe