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Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - regelt die Pflichten von Arbeitgebern und Betriebsärzten hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge und bezüglich der Impfangebote an die Beschäftigten. Die ArbMedVV nennt im Teil 2 des Anhangs "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen" eine Reihe ...
Stand: 24.05.2015
Dialog: 23915
Inwieweit arbeitsmedizinische Untersuchungen für die Bademeister/Aufsichten im Bäderbetrieb erforderlich sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die Regelungen bzgl. der Fragestellung sind wie folgt:Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV erfasst. Im Anhang zur ArbMedVV sind die Tätigkeiten aufgeführt, bei denen ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42454
Für arbeitsmedizinische Vorsorge im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG gelten die Regelungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).Die ArbMedVV sieht keine arbeitsmedizinischen Voraussetzungen für das Tragen von PSA-Ausrüstung gegen Absturz bei Instandhaltungsarbeiten vor. Die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen ...
Stand: 17.02.2022
Dialog: 13053
Bei den 450€ Kräften handelt es sich um Beschäftigte nach § 2 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), somit gelten dieselben Regelungen wie für alle anderen Beschäftigten.Ergeben sich für den Arbeitgeber aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) mit ihrem Anhang Verplichtungen für eine Arbeitsmedizinische Vorsorge für die Beschäftigten, dann sind diese Regelungen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 42550
Es ist zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchungen zu differenzieren. Nur die arbeitsmedizinische Vorsorge muss zwingend durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner durchgeführt werden.Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - definiert u. a. das Ziel, die Definition und den Anwendungsbereich sowie die unterschiedlichen Arten der arbeitsmedizinischen ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 19851
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist rechtlich in der staatlichen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - geregelt.Darüber hinaus gibt es die sogenannte Arbeitsmedizinischen Regeln - AMR, die den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wiedergeben. Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die in der AMR ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 21899
Die gesetzliche Grundlage für arbeitsmedizinische Vorsorge ist die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)“. Anhand der Fragestellung ist in diesem konkreten Fall anzunehmen, dass der Arbeitgeber eine Pflichtvorsorge im Sinne des Teil 2 („Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen …“) des Anhangs der ArbMedVV zu veranlassen hat. Die Fristen für die Vorsorge gemäß ArbMedVV ...
Stand: 30.09.2017
Dialog: 30416
Impfungen als Mittel ergeben sich aus dem § 6 Absatz 2 Satz 3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort steht geschrieben:"[...] Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Satz 3 gilt ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 9237
Grundlage für die arbeitsmedizinsche Vorsorge ist die gleichnamige Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort sind Regelungen im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt worden. Die Verordnung nennt Vorsorgeanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 10075
Bei der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den betreffenden Beschäftigten anzubieten hat (Angebotsvorsorge). Die Konkretisierungen dazu ergeben sich aus Teil 4 Absatz 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV.In der AMR Nr. 2.1 "Fristen ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 13932
Für arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. In der ArbMedVV sind Regelungen des staatlichen Rechts und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt.Die ArbMedVV sieht für bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge vor.Demnach sind Pflichtvorsorge zu veranlassen ...
Stand: 12.06.2021
Dialog: 13698
Ja, diese sind zwingend durch Betriebsarzt/Arbeitsmediziner durchzuführen.In § 3 Absatz 2 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist hierzu folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes bestellt ...
Stand: 01.10.2018
Dialog: 42470
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) findet sich im Anhang Teil 1 (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) unter 1. eine Auflistung derjenigen Gefahrstoffe, bei denen eine Tätigkeit mit ihnen eine Pflichtvorsorge erforderlich macht, sofern (u. a.) wie unter c ausgeführt) der Gefahrstoff hautresorptiv ist und eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43661
Rechtliche Grundlage zur Durchführung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Hier sind auch die Pflicht bzw. das Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen geregelt.§ 4 bzw. § 5 ArbMedVV legen fest, dass nach Maßgabe des Anhangs zur ArbMedVV Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge vor Aufnahme ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 44083
Muss bei Studierenden während der praktischen Studienphase bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen eine arbeitsmedizinische Vorsorge durchgeführt werden?Ja. Studierende stehen nach § 2 Abs.9 BioStoffV den Beschäftigten gleich und fallen somit in den Anwendungsbereich der Biostoffverordnung (BioStoffV). Bei Studierenden in der Pflegeausbildung, die Tätigkeiten mit Biostoffen durchführen ...
Stand: 06.08.2019
Dialog: 42798
Rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge bei beruflichenTätigkeiten mit Biostoffen, einschließlich resultierender Impfungen, ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Die Untersuchungsanlässe zur Angebots- bzw. Pflichtvorsorge sind in Anhang Teil 2 der ArbMedVV aufgelistet. Nach § 6 ArbMedVV sind Impfungen Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 30.03.2015
Dialog: 23480
Rechtsgrundlage für arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Diese umfassen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Die ArbmedVV verpflichtet den Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV) zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, einen Arzt nach § 7 ArbMedVV zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449
Am 31.10.2013 trat die Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft, welche die wesentliche rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb darstellt. Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin führt anlässlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge ein individuelles Beratungsgespräch mit dem oder der Beschäftigten. Er/sie bespricht die persönliche ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872
Licht ist elektromagnetische Strahlung, die für das menschliche Auge sichtbar ist. Moderne Lichtquellen (auch Monitore) erzeugen alle Farbtöne des Lichts, indem die Strahlung aus verschiedenen Grundfarben zusammengesetzt wird. Wesentlich für die Erzeugung des weißen Lichts ist ein hoher Blauanteil. Dieser kann weitgehend ungehindert auf die Netzhaut des hinteren Augenbereichs (Makula) treffen, an ...
Stand: 11.11.2020
Dialog: 42504
Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) bekannt gegeben. Die AMR konkretisieren die Anforderungen der Verordnung ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 21520