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Umgang mit Gefahrstoffen - wann ist eine G40 Untersuchung durchzuführen?
KomNet Dialog 13698
Stand: 12.06.2021
Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Untersuchungspflichten
Frage:
Umgang mit Gefahrstoffen - Was muß erfüllt sein, um eine G40 Untersuchung zu erhalten? Welche gesetzlichen Grundlagen bestehen für eine G40 Untersuchung?
Antwort:
Für arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. In der ArbMedVV sind Regelungen des staatlichen Rechts und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt.
Die ArbMedVV sieht für bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge vor.
Demnach sind Pflichtvorsorge zu veranlassen, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nach der Gefahrstoffverordnung nicht eingehalten wird oder, soweit die genannten Gefahrstoffe hautresorptiv sind, eine Gesundheitsgefährdung durch direkten Hautkontakt besteht.
Angebotsvorsorge sind unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 im Teil 1 des Anhangs zur ArbMedVV zu veranlassen.
Anlässe für nachgehende Vorsorge sind Tätigkeiten mit Exposition gegenüber krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen und Zubereitungen der Kategorie 1 oder 2 im Sinne der Gefahrstoffverordnung.
Näheres dazu ist der ArbMedVV i.V.m. Teil 1 des Anhangs zur ArbMedVV zu entnehmen. Auf die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 2.1 - Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge weisen wir hin.
Grundlage für angemessene arbeitsmedizinische Untersuchungen ist stets die vom Arbeitgeber zu erstellende Gefährdungsbeurteilung. In die Gefährdungsbeurteilung sind die jeweils relevanten Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge, hier die DGUV Informationen 250-44x, einzubeziehen. Diese Regelungen konkretisieren die Untersuchungsarten und -fristen derzeit für:
DGUV Information 250-441 - Acrylnitril
DGUV Information 250-442 - Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe
DGUV Information 250-443 - Beryllium
DGUV Information 250-444 - 1,3-Butadien
DGUV Information 250-445 - 1-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin)
DGUV Information 250-446 - Cobalt und seine Verbindungen
DGUV Information 250-447 - Dimethylsulfat
DGUV Information 250-448 - Hydrazin
Hierbei ist zu beachten, dass alle berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen einen empfehlenden Charakter haben. Sie stellen Hinweise für den beauftragten Arzt dar und entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin.