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entfällt nur solange, bis angenommen werden kann, dass das Ausbildungsziel erreicht wird.Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung bei der Entscheidung der Frage, ob eine bestimmte Arbeit unter ein Beschäftigungsverbot fällt. Weder das Fehlen eines Gefährdungsvermerks auf der ärztlichen Bescheinigung noch die Zustimmung der Eltern oder des Jugendlichen zu der Beschäftigung kann den Arbeitgeber ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 28130
Während der Elternzeit besteht besonderer Kündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). In Ausnahmefällen, z.B. bei Insolvenz, ist eine Kündigung nach vorheriger Zustimmung durch die zuständige Behörde möglich.Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden.Bezüglich der weiteren arbeitsrechtlichen Fragen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 4669
Für werdende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, besteht Kündigungschutz gemäß Mutterschutzgesetz - MuSchG (§ 17 MuSchG).Der Kündigungsschutz gilt auch für teilzeitig oder geringfügig Beschäftigte und auch für Änderungskündigungen eines bestehenden Arbeitsvertrages. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsvertrag auch dann nicht vom Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung geändert werden darf ...
Stand: 08.03.2019
Dialog: 17663
Die Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.Die Zustimmung Ihres Arbeitgebers ist nicht erforderlich für die Elternzeit, die Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen diese Elternzeit nicht verweigern. Sie müssen ihm aber rechtzeitig (d.h. spätestens 7 Wochen vorher mitteilen) dass Sie in Elternzeit gehen möchten. Elternzeit ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 6172
, die einen Verzicht mit Zustimmung der werdenden Mutter ausdrücklich im Gesetzestext vorsehen (wie § 3 Abs. 1 MuSchG), braucht der Arbeitgeber die Vorschrift nicht einzuhalten. ...
Stand: 30.09.2024
Dialog: 11273
mit Zustimmung der betroffenen Beschäftigten und in Abstimmung mit den betrieblichen Interessenvertretungen zu klären, ob und wenn ja mit welchen Leistungen oder Hilfen die Arbeitsunfähigkeit überwunden bzw. erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann und somit der Arbeitsplatz dauerhaft gesichert wird. Der Werks- oder Betriebsarzt sollte in der Regel beteiligt werden. ...
Stand: 10.01.2020
Dialog: 14095
für Arbeitsrecht. Er wird geeignete Maßnahmen zur Beendigung des unhaltbaren Zustandes vorschlagen.Eine Schwangere ist nicht unkündbar. Verstößt sie weiter gegen den Arbeitsvertrag, sollte von Seiten des Arbeitgebers ein Antrag auf Zustimmung zur Kündigung gemäß § 17 Abs. 2 MuSchG ernsthaft in Betracht gezogen werden. Für die Bearbeitung und Entscheidung von Kündigungsanträgen sind die Arbeitsschutzbehörden ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1872
Die Schutzfristen vor und nach der Geburt (§ 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz - MuSchG) stellen generelle Beschäftigungsverbote dar, die der Arbeitgeber zwingend zu beachten hat. Auf die Schutzfrist vor der Geburt kann zwar eine werdende Mutter ganz oder teilweise verzichten; dies ist aber nur mit Zustimmung der schwangeren Frau möglich, die sie jederzeit und ohne Begründung widerrufen kann.Da ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 18860
der Arbeitgeber ohne Zustimmung der Behörde eine (Änderungs-) Kündigung aus, ist diese grundsätzlich unwirksam. Zur Rechtssicherheit und um das Klagerecht durch Untätigkeit nicht zu verwirken, sollten Sie innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der (Änderungs-) Kündigung vor dem Arbeitsgericht Klage erheben. Wir empfehlen, dass Sie sich bezüglich des arbeitsrechtlichen Verfahrens an einen Fachanwalt ...
Stand: 03.01.2019
Dialog: 5131
nichts dagegen, dass Ihre Frau nach Beendigung der Schutzfrist ihren Nebenjob wieder aufnimmt.In wie weit hier Zustimmungen oder Klärungen in Verbindung mit Elternzeit oder Elterngeld notwendig sind, müssen Sie bei der Behörde abfragen, die für das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) zuständig ist. Sie richtet sich nach Ihrem Wohnort (siehe ...
Stand: 15.10.2018
Dialog: 42482
Zustimmung durch die zuständige Behörde eine Kündigung möglich.Wichtig:Die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung gerichtlich durch Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Unterbleibt die Klageerhebung, gilt die Kündigung als rechtswirksam.Hinweis:Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine versäumte Frist ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4822
Während der Elternzeit besteht gemäß Bundeserziehungsgeldgesetz - BEEG grundsätzlich Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz besteht auch bei Teilzeitarbeit. Eine Kündigung wäre nur nach vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde (in NRW: Bezirksregierung) zulässig (§ 18 BErzGG). Dazu muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin einen schriftlichen begründeten Antrag bei der Zustimmungsbehörde ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 4655
Arbeitsplatz haben, so ist auch Ihr dortiger Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz entsprechend der mutterschutzrechtlichen Bestimmungen einzurichten.Allerdings gilt das Beschäftigungsverbot, dass von Ihrem ersten Arbeitgeber ausgesprochen wurde, als Beschäftigungszeit. Sollten Sie mit Zustimmung des Arbeitgebers für einen zweiten Arbeitgeber arbeiten, so gelten die Arbeitszeitbeschränkungen ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 23955
die Arbeitgeberseite während der Elternzeit eine Kündigung aus, muss die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung der Behörde durch Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Unterbleibt die Klageerhebung, gilt die Kündigung als rechtswirksam.Kündigt die Arbeitgeberseite ohne Zustimmung der Aufsichtsbehörde, gilt die oben genannte Drei-Wochen ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 5049
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sieht für diesen Fall keine Ausnahme vor und kann auch nicht seitens der zuständigen Behörde genehmigt werden. Sie haben die Möglichkeit, den jugendlichen Auszubildenden bis 20:00 Uhr auf der Veranstaltung zu beschäftigen, nach 20:00Uhr kann der Jugendliche im privaten Rahmen (unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes) an der Veranstaltung teilnehmen, ...
Stand: 05.05.2025
Dialog: 44115
nicht mit dem Zustand der Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung im Zusammenhang stehen dürfen. Es handelt sich bei der Kündigung einer Schwangeren immer um eine Einzelfallentscheidung, welche der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde (in Nordrhein-Westfalen: Dezernat 56 der Bezirksregierung und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) bedarf ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 20100
bewerten und entsprechende Maßnahmen festlegen. Dabei soll er sich von seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen. Der Betriebsrat sollte dabei beteiligt werden.In der BGHW-Wissen W 46-5 "Der Betriebsrat im Arbeitsschutz Rechte und Pflichten, Teil 3: Mitbestimmung und Mitwirkung – Gefährdungsbeurteilung" ist u. a. nachzulesen:"Der Betriebsrat hat ...
Stand: 16.11.2019
Dialog: 16137
Die angegebenen Arbeitszeiten sind sowohl im Hinblick auf die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit (im Halbjahresdurchschnitt) von acht Stunden als auch im Hinblick auf die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden gesetzeskonform (§ 3 Arbeitszeitgesetz-ArbZG).Die Pausenregelungen ergeben sich aus § 4 ArbZG. Hiernach sind bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden mindesten ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 1073
voraus. Die Erstellung des Gutachtens bedarf wiederum der Zustimmung des Beschäftigten.Darüber hinaus muss der Arbeitgeber bei einer Versetzung zum Zweck der Eingliederung darlegen, inwiefern der neue Arbeitsplatz geeignet ist die Eingliederung zu fördern. Hierzu können die Ergebnisse einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Arbeitsplätze herangezogen werden. ...
Stand: 03.03.2022
Dialog: 30354
Kündigungsschutz.Für Probearbeitsverhältnisse im Rahmen von unbefristeten Arbeitsverhältnissen gilt das Mutterschutzgesetz uneingeschränkt. Während und auch nach Ablauf der Probezeit wäre seitens des Arbeitgebers eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich unzulässig. Vor einer beabsichtigten Kündigung müsste der Arbeitgeber die Zustimmung der zuständigen Behörde einholen. ...
Stand: 05.03.2019
Dialog: 4362