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die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes - BUG.Danach beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Auch hier ist das Urlaubsjahr das Kalenderjahr. Näheres dazu ist § 7 BUG zu entnehmen.Im Rahmen von Tarifverträgen haben die Tarifparteien (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) vielfach Urlaubsansprüche vereinbart ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 12775
Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.Die Beschäftigung Jugendlicher an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist ausschließlich in den im Jugendarbeitsschutzgesetz genannten Branchen möglich.Für die zulässige Beschäftigung an Samstagen gilt: Mindestens zwei Samstage im Monat ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 42531
Das Mutterschutzgesetz (§ 24) sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass im laufenden Jahr während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte. Wird Elternzeit beansprucht, kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmeri ...
Stand: 12.04.2024
Dialog: 5360
Nach § 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf ein Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau an Sonn- und Feiertagen nur beschäftigen, wennsie sich dazu ausdrücklich bereit erklärt (diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden),eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 23384
Beschäftigungsverbotes Urlaub nehmen kann.Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie unter www.mags.nrw/mutterschutz . ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 22771
Der zustehende Urlaubsanspruch darf wegen mutterschutzrechtlicher Schutzfristen und Beschäftigungsverbote nicht gekürzt werden. Wurde der Urlaub vor Beginn der Mutterschutzfrist / des Beschäftigungsverbotes nicht oder nicht vollständig genommen, so kann der Resturlaub auch nach Ablauf der Schutzfristen beansprucht werden. Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 4683
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen.In Bezug auf Ihre Frage nach Nacht- und Sonntagsarbeit sind die §§ 5, 6 MuSchG relevant. Danach dürfen werdende Mütter grundsätzlich nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25998
Die Ausnahmeregelung für das mutterschutzrechtliche Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit steht im § 6 Abs.1 Mutterschutzgesetz. Danach darf der Arbeitgeber schwangere oder stillende Frausen an Sonn- und Feiertagen nur beschäftigen, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 1392
Sonn- und Feiertagsarbeit ist gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Kinderheimen gestattet.Die Beschäftigung werdender Mütter an Sonn- und Feiertagen und nach 20.00 Uhr ist abweichend von den arbeitszeitlichen Beschränkungen der §§ 5, 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) möglich, wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahme vorliegen.Nach § 5 MuSchG ist die Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 1896
Bei der Beschäftigung von Personen zwischen 15 und 18 Jahren (Jugendliche) gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche arbeiten, wobei eine Beschäftigung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt ist.Es gibt bestimmte Ausnahmen von diesem Beschäftigungsverbot. So ist eine Beschäftigung an Samstagen ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 361
Nach § 6 Mutterschutzgesetz darf eine schwangere oder stillende Frau grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.Eine Beschäftigung ist nur zulässig, wenn:sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss ...
Stand: 28.11.2019
Dialog: 42940
Die Beschäftigung werdender Mütter an Sonn- und Feiertagen gem. §§ 4, 5 Mutterschutzgesetz (MuschG) ist in Krankenhäusern nur unter den einschlägigen Voraussetzung zulässig.Laut einer Empfehlung des Deutschen Instituts für Normung beginnt die Woche mit dem Montag. Dies spiegelt sich auch in den Kommentaren zum Mutterschutzgesetz wieder und bedeutet, dass im vorliegenden Fall eine Beschäftigung ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 4831
Ja, der Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub wird durch die Mutterschutzfristen und andere mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote nicht gekürzt. Auch während der Mutterschutzfristen entstehen somit Urlaubsansprüche.Wurde der Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig genommen, so kann der Resturlaub auch nach Ablauf der Schutzfristen beansprucht ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 1441
spricht undinsbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.In Bezug auf die Sonn- und Feiertagsarbeit gilt § 6 Abs.1 MuSchG:"Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigen. Er darf sie an Sonn- und Feiertagen nur dann beschäftigen, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 12137
, den sie auch vor der Schwangerschaft hatte (Mutterschutzlohn - § 18 MuSchG).Zum Urlaubsanspruch:Der Urlaubsanspruch verfällt grundsätzlich nicht. Regelungen dazu sind in § 24 MuSchG getroffen. Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 4229
Zum Urlaubsanspruch sind unter § 17 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) Regelungen getroffen: "Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 5648
Das Mutterschutzgesetz ( MuSchG; § 24) sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass im laufenden Jahr während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte. Wenn Sie den Ihnen zustehenden Urlaub vor Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig genommen ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 23391
dürfen Jugendliche an Samstagen beschäftigt werden. Jedoch sollen mindestens zwei Samstage im Monat beschäftigungsfrei bleiben.Im Gaststättengewerbe dürfen Jugendliche an Sonn- und Feiertagen (Achtung: Hier gibt es Ausnahmen für bestimmte Feiertage!) beschäftigt werden. Jeder zweite Sonntag soll, mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben.Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen ...
Stand: 18.11.2022
Dialog: 42755
Nein, die Jugendlichen dürfen nicht an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen im ambulanten Pflegedienst beschäftigt werden.Begründung:Jugendliche dürfen an Samstagen und Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. Zulässig ist eine Beschäftigung nur, wenn die Ausnahmetatbestände gemäß § 16 Abs. 2 und § 17 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) erfüllt sind. Die Ausnahme der Samstags- bzw ...
Stand: 20.02.2020
Dialog: 43064
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, voraussichtliche Urlaubsansprüche des Folgejahres im Voraus zu gewähren.Den Ihnen im nächsten Jahr voraussichtlich für die Zeit der Mutterschutzfrist zustehenden anteiligen Jahresurlaub können Sie daher nicht bereits in diesem Jahr beanspruchen. Der Ihnen tatsächlich für nächstes Jahr zustehende anteilige Jahresurlaub steht auch erst zum Zeitpunkt der Entbin ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8881