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Wie viel Urlaub steht einem im Jahr (Arbeitstage) zu? Ist dies vom Alter abhängig?

KomNet Dialog 12775

Stand: 09.05.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Kinder, Jugendliche, Auszubildende > Arbeiten im Rahmen der Ausbildung

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Frage:

Wie viel Urlaub steht einem im Jahr (Arbeitstage) zu, wenn ich 16 Jahre, 18 Jahre, 22 Jahre, 23 Jahre und so weiter bin? Wie wird es gerechnet? Januar bis Dezember?

Antwort:

Der Urlaubanspruch für Jugendliche ist im § 19 Jugenarbeitsschutzgesetz-JArbSchG geregelt. Danach gilt altersabhängig folgende Urlaubsregelung: 


(1) Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren.

(2) Der Urlaub beträgt jährlich

1. mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,

2. mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,

3. mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Jugendliche, die im Bergbau unter Tage beschäftigt werden, erhalten in jeder Altersgruppe einen zusätzlichen Urlaub von drei Werktagen.

(3) Der Urlaub soll Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird, ist für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren.

(4) Im übrigen gelten für den Urlaub der Jugendlichen § 3 Abs. 2, §§ 4 bis 12 und § 13 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes. Der Auftraggeber oder Zwischenmeister hat jedoch abweichend von § 12 Nr. 1 des Bundesurlaubsgesetzes den jugendlichen Heimarbeitern für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub entsprechend Absatz 2 zu gewähren; das Urlaubsentgelt der jugendlichen Heimarbeiter beträgt bei einem Urlaub von 30 Werktagen 11,6 vom Hundert, bei einem Urlaub von 27 Werktagen 10,3 vom Hundert und bei einem Urlaub von 25 Werktagen 9,5 vom Hundert.


Für Beschäftigte ab 18 Jahren (Erwachsene) gelten die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes - BUG.

Danach beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Auch hier ist das Urlaubsjahr das Kalenderjahr. Näheres dazu ist § 7 BUG zu entnehmen.


Im Rahmen von Tarifverträgen haben die Tarifparteien (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) vielfach Urlaubsansprüche vereinbart, die über den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch hinausgehen. Informationen zu Tarifverträgen erhalten Sie bei der Personalstelle des Arbeitgebers, der entsprechenden Gewerkschaft oder unter www.tarifregister.nrw.de/ .