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auf Schwangerschaft oder Stillzeit möglich sind, so trifft der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen, damit durch eine einstweilige Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und gegebenenfalls der Arbeitszeiten diese Gefährdungen ausgeschlossen werden. Ist dies durch die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen oder gegebenenfalls der Arbeitszeiten nicht möglich oder nicht zumutbar, soll die Arbeitnehmerin ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22252
Die Beschäftigung Jugendlicher an Sonn- und Feiertagen ist gemäß § 17 Abs.1 und § 18 Abs.1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG grundsätzlich verboten.Von diesem Verbot gibt es aber Ausnahmen. So ist beispielsweise die Beschäftigung Jugendlicher in Alten- und Pflegeheimen zulässig (§ 17 Abs.2 Nr.1 JArbSchG und § 18 Abs.2 JArbSchG), wobei von dieser Ausnahmeregelung gemäß § 18 Abs.2 JArbSchG ...
Stand: 18.12.2024
Dialog: 20045
Vom Grundsatz her hat jede Mutter Anspruch auf die Gewährung von Stillzeiten gem. § 7 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) unabhängig davon, wie viele Stunden diese am Tag beschäftigt wird.Allerdings müssen insbesondere teilzeitbeschäftigte Frauen in zumutbarer Weise auf Arbeitgeberinteressen Rücksicht nehmen. Das heißt, dass die zum Stillen erforderlichen Zeiten so zu legen ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4726
Konsequenzen Motivationslosigkeit und innere Kündigung, sehr häufig aber auch psychische Probleme, zur Folge. Allerdings muss ein weiterer Faktor berücksichtigt werden: die Arbeitsorganisation. Möglicherweise sind in der Vergangenheit die Tätigkeiten sehr segmentiert gewesen, so dass oben genannte Effekte zum Zuge gekommen sind. Hier spielen demnach Arbeitsorganisation und alternde Belegschaft ...
Stand: 28.06.2017
Dialog: 3373
, Erstausbildungsquote, Alter der Belegschaft etc. mit ein, so dass Zukunftsszenarien zur betrieblichen Altersstruktur erstellt werden können. Somit kann die zukünftige Personalstrategie optimal ausgerichtet werden. Als Praxishilfe ist eine Veröffentlichung zum „Leitfaden zur Früherkennung altersstruktureller Probleme im Betrieb“ ebenfalls kostenlos im Internet verfügbar unter www.demotrans.de/documents/PR508.pdf ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 3437
und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere ...
Stand: 21.09.2020
Dialog: 20141
, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen. Regelungen in anderen Arbeitsschutzgesetzen bleiben unberührt.".Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die gestalteten Arbeitsbedingungen für die Stillende und ihr Kind keine Gefährdungen darstellen und eine unverantwortbare Gefährdung vermieden wird. Dies ist aus § 9 Abs. 2 ersichtlich. Dort heißt es:"Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbedingungen so zu gestalten ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 43998
Krankheiten und den Schutzmaßnahmen. Wir empfehle Ihnen, den Betriebsarzt einzuschalten. Er kann Ihnen helfen einzuschätzen, ob der Anteil der zu beratenden Kinder und Jugendlichen so gering ist, dass er dem allgemeinen Lebensrisiko entspricht. Ansonsten ist vor Beschäftigung der werdenden Mutter mit Kindern und Jugendliche die arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen.Wir weisen vorsorglich darauf hin ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 29428
Wird die Kündigung abgelehnt und von der Aufsichtsbehörde nichts anderes entschieden, haben Sie Anspruch auf drei Jahre Elternzeit.Dies ergibt sich aus dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG):§ 15 Abs.2 BEEG:"Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollend ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 8889
Hilfe bei Notfällen.“In Punkt 2.3.2. DGUV Regel 100-001 wird konkretisiert:„Die Inhalte sind so zu vermitteln, dass sie von den Versicherten verstanden werden. Ist eine sprachliche Verständigung nicht ausreichend, sind andere geeignete Kommunikationsmittel, z. B. Skizzen, Fotos, Videos, einzusetzen. Ein Aushändigen der Vorschriften oder Regeln reicht nicht aus. Der Unternehmer hat sich zu vergewissern ...
Stand: 17.04.2019
Dialog: 42680
freiberufliche/selbständige Tätigkeiten nicht unter diese Definition, so dass das Mutterschutzgesetz hier keine Anwendung findet. Somit dürften Sie diese Tätigkeit weiterhin ausführen. Ggf. sind arbeitsrechtliche Aspekte bei der Haupttätigkeit zu beachten, die einer Fortführung der freiberuflichen Tätigkeit entgegenstehen. Wir bitten um Verständnis, dass KomNet keine Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 20682
der Arbeitgeber oder die zuständige Stelle die gebotene fachkundige Überprüfung der Unbedenklichkeit des Arbeitsplatzes einer schwangeren Arbeitnehmerin nicht vor und bestehen aus ärztlicher Sicht ernstzunehmende Anhaltspunkte dafür, dass vom Arbeitsplatz Gefahren für Leben oder Gesundheit von Mutter und Kind ausgehen können, so darf der Arzt bis zu einer Klärung ausnahmsweise ein vorläufiges ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 6876
Das Verhalten der werdenden Mutter ist nicht in Ordnung und braucht so auch nicht länger hingenommen werden. Da es sich hier im wesentlichen um ein arbeitsrechtliches Problem handelt, können wir aufgrund der fehlenden Zuständigkeit nur auf Folgendes aufmerksam machen:Grundsätzlich hat eine Schwangere nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Die Pflichten ergeben sich aus den arbeitsvertraglichen ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1872
-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz und "die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird. Eine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 11184
Schutzmaßnahmen einzuleiten.Sollten die festgelegten Schutzmaßnahmen (§ 13 MuSchG) nicht ausreichen und kein geeigneter Arbeitsplatz vorhanden sein, so ist die schwangere Frau unter Fortzahlung des Mutterschutzlohns, im Rahmen eines Beschäftigungsverbotes, freizustellen. ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 43906
Kündigungsschutz nach Mutterschutzgesetz besteht also nur in diesem Zeitraum. Wird über diesen Zeitraum hinaus gestillt und es besteht ein Beschäftigungsverbot nach § 12 MuSchG, so gilt das Kündigungsverbot nicht mehr. Die Stillzeit ist somit nicht gleichbedeutend mit Kündigungsschutz.Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 23236
Schwangere sollten hier nur nach ausführlicher persönlicher Aufklärung über Risiken und erhöhte Schutzmaßnahmen beschäftigt werden." Nach Absprache mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde kann ein bedingter Einsatz in diesen Bereichen so unter genau definierten Umständen möglich sein.Der Entscheidung, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine schwangere Assistenzärztin in einer onkologischen Ambulanz ...
Stand: 25.01.2019
Dialog: 14334
: Nach dem Ende des Unterrichts hat der volljährige Auszubildende wieder zur Arbeitsaufnahme in den Betrieb zurückzukehren, es sei denn, die verbleibende Arbeitszeit würde in keinem Verhältnis zur Fahrtdauer von der Berufsschule zur Arbeitsstätte stehen. Entscheidet sich ein nicht mehr berufsschulpflichtiger Auszubildende gegen den Besuch der Berufsschule, so ist er verpflichtet, auch an den Berufschultagen ...
Stand: 11.03.2023
Dialog: 2045
Die grundsätzliche Fürsorgepflicht von Arbeitgebern erstreckt sich arbeitsrechtlich zum einen auf die Vermeidung von Gefahren für Leib und Leben im Tätigkeitsbereich durch die Gewährleistung adäquater Arbeitsbedingungen und Schutzmaßnahmen (§ 618 BGB, ArbSchG etc.) und zum anderen auf die Fürsorge im Krankheitsfall (§ 617 BGB, EntgFG etc.). Ausgenommen hiervon ist der Fall einer absichtlich oder d ...
Stand: 25.02.2019
Dialog: 42607
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist in § 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Absatz 2 nachzulesen:"Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere ...
Stand: 11.12.2024
Dialog: 44038