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nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit gefährden oder ihre Leistungsfähigkeit übersteigen können: beispielsweise durch extreme Hitze, Kälte oder Nässe, durch schädigenden Lärm oder den Umgang mit Gefahrstoffen oder Sprengstoff.Im Zweifelsfall ist es nach § 27 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz Aufgabe der örtlich zuständigen Aufsichtsbehörde, nach einer Überprüfung des betreffenden Arbeitsplatzes ...
Stand: 31.07.2023
Dialog: 12856
Nach § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft unverzüglich die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen umzusetzen.Um einen sicheren und schwangerschaftsgerechten Arbeitsplatz zu errichten, müssen Gefährdungen personen- und tätigkeitsbezogen ermittelt und effektive Schutzmaßnahmen ergriffen werden.In § 11 MuSchG ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 1178
eines Fachkundigen gewährleistet ist.Somit ist eine Beschäftigung bei der Versorgung der o.g. Chemotherapiepatienten im Rahmen eines Berufsfindungspraktikums nicht zulässig. Auch ist das Tragen der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung in der Regel nicht zumutbar und es gilt das Minimierungsgebot. ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 19396
..." Eine Erläuterung der PSA-Benutzungsverordnung erfolgt z.B. durch die berufsgenossenschaftlichen Regel 112 - 189 "Benutzung von Schutzkleidung" (DGUV Regel 112-189, zu finden über www.dguv.de/publikationen ). Schutzkleidung ist hiernach eine persönliche Schutzausrüstung, die den Rumpf, die Arme und die Beine vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit schützen soll.In der DGUV Regel 112-189 wird ausgeführt ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42294
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, voraussichtliche Urlaubsansprüche des Folgejahres im Voraus zu gewähren.Den Ihnen im nächsten Jahr voraussichtlich für die Zeit der Mutterschutzfrist zustehenden anteiligen Jahresurlaub können Sie daher nicht bereits in diesem Jahr beanspruchen. Der Ihnen tatsächlich für nächstes Jahr zustehende anteilige Jahresurlaub steht auch erst zum Zeitpunkt der Entbin ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8881
ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann."Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG schreibt keine Kurzpausen für die Erledigung menschlicher Bedürfnisse vor. In normalen Betrieben ist es aber üblich, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten allgemein die für die Einnahme eines Getränkes oder des Toilettenganges nötige Zeit einräumt, ohne dass diese Zeit beim Entgelt ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 5518
. Das arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsbedingte Infektionsrisiko der stillenden Frau muss über demjenigen der Allgemeinbevölkerung liegen.Mutterschutzrechtlich ist beim Stillen die erhöhte Infektionsgefährdung am Arbeitsplatz der stillenden Mutter zu beurteilen im Hinblick auf solche Erreger, welche über Muttermilch oder Blut (durch Rhagaden ) auf das Kind übertragbar sind, bzw. bei Erkrankung der Mutter negative ...
Stand: 23.12.2020
Dialog: 43121
und aktiv auf eine Überwindung der Arbeitsunfähigkeit hinzuwirken.Im vorliegenden Fall besteht jedoch keine attestierte Arbeitsunfähigkeit. Vielmehr erscheint der betreffende Mitarbeiter offenbar krank bzw. gesundheitlich angeschlagen am Arbeitsplatz. Insofern liegt hier ein Präsentismusproblem vor. Im Rahmen der Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber den betreffenden Mitarbeiter nicht nur in dessen eigenem ...
Stand: 25.02.2019
Dialog: 42607
die zuständigen Aufsichtsbehörden) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine sorgfältige Beurteilung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen durchführen muss ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23921
und/oder Kind gesundheitsgefährdend (die konkreten Arbeitsbedingungen oder der Arbeitsplatz an sich hingegen nicht)2. Maßgeblich sind die individuellen Verhältnisse der Schwangeren, z. B. Konstitution, Gesundheitszustand etc.3. Krankhafte Schwangerschaftsverläufe fallen grundsätzlich nicht hierunter.Vielmehr handelt es sich um „gesunde“ Schwangere mit besonders ausgeprägten Schwangerschaftsbeschwerden ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9174
. Auch spezifische Untersuchungen der einzelnen (gefährlichen) Tonerkomponenten haben ergeben, dass diese nur in sehr geringen Mengen freigesetzt werden. Nach Einschätzung der BAuA ergeben sich aus diesen Emissionen generell keine relevanten Risiken, die für eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz zu berücksichtigen wären.Auch für Schwangere ist es nicht verboten, in Arbeitsräumen tätig zu sein, in denen ...
Stand: 09.08.2024
Dialog: 11559
auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden. Erst wenn auch ein Arbeitsplatzwechsel nicht möglich oder nicht zumutbar ist, soll ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Die Einhaltung des Beschäftigungsverbotes darf der Arbeitgeber nicht in die freie Entscheidung der betroffenen Arbeitnehmerin stellen. ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22252
Anpassung von Arbeitsplätzen, altersgemischte Teams) - Qualifikation/Weiterbildung (z.B. Karriereplanung, Qualifizierungsmaßnahmen an den spezifischen Bedarfen und Bedürfnissen Älterer ausrichten, Nutzung des Erfahrungswissens Älterer durch Paten-/Mentorenprogramme) - Personalführung/Personal- und Stellenplanung (z.B. Vermittlung eines kooperativen, vorurteilsfreien Führungsstils, Altersstrukturanalysen ...
Stand: 05.07.2017
Dialog: 3438
beschäftigt werden darf. Eine Beschäftigung bis 22 Uhr ist zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 28 MuSchG erfüllt sind.Der Arbeitgeber ist nach § 27 Abs. 1 MuSchG insbesondere verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz ...
Stand: 21.09.2020
Dialog: 20141
sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln ...
Stand: 29.08.2023
Dialog: 3697
Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann [anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 412
Eine Beschäftigung von Schwangeren in der Patientenaufnahme ist unter konsequenter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen grundsätzlich möglich.Tätigkeiten, bei denen die werdende Mutter im Notfall unter Verstoß gegen mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote (z. B. direkter Kontakt mit Körperflüssigkeiten) Hilfe leisten muss, sind nicht zulässig (z. B. Tätigkeiten in der Notaufnahme).H ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11663
der Schwangeren in der Weise regeln und gestalten, dass mögliche Gefährdungen für Mutter und Kind ausgeschlossen sind. Dazu muss er die aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG ermittelten Schutzmaßnahmen treffen und der schwangeren Arbeitnehmerin ein Gespräch über weitere Anpassung des Arbeitsplatzes anbieten.Weitere Details zum Mutterschutzrecht sind der Broschüre "Leitfaden zum Mutterschutz ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5787
Hinlegen, Hinsetzen und Ausruhen bereitstellt . Alleinarbeit ist auch bei Schwangerschaft nicht generell verboten. Eine werdende Mutter muss aber grundsätzlich ihren Arbeitsplatz jederzeit verlassen können, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Auf die besonderen Anforderungen der Alleinarbeit bei Nacht oder an Sonn- und Feiertagen (§§ 5;6 MuSchG) weisen wir hin.Auf die Informationen ...
Stand: 20.02.2018
Dialog: 5592
der obligatorischen Mutterschutzfrist von in der Regel acht Wochen nach der Geburt aus der Familie herausgenommen und anderweitig betreut werden.Wir empfehlen Ihnen, sich zwecks intensiverer Beratung an die zuständige mutterschutzrechtliche Aufsichtsbehörde zu wenden.Weitere Informationen zum Mutterschutz allgemein können z. B. hier oder auch im Leitfaden zum Mutterschutz und dem Merkblatt "Mutterschutz ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 19358