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Jeder Arbeitgeber muss, sobald ihm bekannt ist, dass er eine schwangere Frau beschäftigt, gemäß § 10 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) die vorhandene Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) aktualisieren. Anhand dieser Beurteilung der Arbeitsbedingungen stellt der Arbeitgeber fest, ob die schwangere Frau an dem bisherigen Arbeitsplatz ohne Gefährdungen weiterarbeiten kann, oder ob ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 44047
Die Doppelwoche wird im Mutterschutzgesetz (MuSchG) im Zusammenhang mit der Definition von Mehrarbeit benutzt.Mehrarbeit ist nach § 4 MuSchG jede Arbeit, die1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche, 2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 20511
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein vom Arzt ausgesprochenes ärztliches Beschäftigungsverbot zu überprüfen. Das Attest, mit dem das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, muss aber klar abgefasst sein und die Rechtsgrundlage § 16 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) berücksichtigen.Folgendes ist zu attestieren:Art, Umfang und Dauer der Beschäftigungsverbote und -beschränkungen. Es besteht ...
Stand: 06.08.2024
Dialog: 1113
mobiler Röntgengeräte z.B. im Gipsraum oder auf der Intensivstation, muss die werdende Mutter während des Röntgenvorgangs den Raum verlassen.Der Nachweis, dass der Arbeitgeber einen sicheren Arbeitsplatz geschaffen hat, ist nach § 14 MuSchG zu dokumentieren. Weiterhin ist der Arbeitgeber nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft verpflichtet, über diese Schwangerschaft die zuständige ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 1178
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sind die Tätigkeiten zu ermitteln.Nach § 9 Absatz 2 MuSchG ist Folgendes zu beachten:„(2) Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 44128
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren (in Nordrhein-Westfalen sind dies die Dezernate 56 der Bezirksregierungen ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 24909
wie Übelkeit, Rückenschmerzen etc. (ebenso bei Risikoschwangerschaft, Neigung zur Fehlgeburt, drohender Eklampsie u. Ä.)Das ärztliche Zeugnis muss klar abgefasst sein und die entsprechende Rechtsgrundlage (§ 16 Abs. 1 MuSchG) berücksichtigen.Die Art, der Umfang und die Dauer des Beschäftigungsverbots müssen dabei klar formuliert sein.A. Umfang des individuellen BeschäftigungsverbotsEs besteht die Möglichkeit ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9174
Die Stillzeiten können in Absprache mit dem Arbeitgeber an den Beginn oder das Ende der täglichen Arbeitszeit gelegt werden. Mutterschutzrechtlich könnte eine stillende Mutter solche Stillzeiten auch zu Hause nehmen, einen Anspruch darauf hat sie aber nicht.Begründung:Die Regelung des § 7 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dient dazu, der Mutter das Stillen des Kindes während der Arbeitszeit ...
Stand: 14.09.2019
Dialog: 42450
Stillende Frauen sollen ihrem Arbeitgeber nach § 15 Abs.1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) mitteilen, dass sie stillt. Eine Form der Mitteilung ist nicht vorgegeben. Auch die Regelungen des § 7 Abs. 2 (und § 23) MuSchG schreiben keinen Nachweis über das Stillen vor.Regelungen darüber, wie häufig Stillbescheinigungen gefordert werden dürfen, gibt es insofern nicht. Da die Arbeitnehmerin während ...
Stand: 13.06.2024
Dialog: 43956
Sonn- und Feiertagsarbeit ist gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Kinderheimen gestattet.Die Beschäftigung werdender Mütter an Sonn- und Feiertagen und nach 20.00 Uhr ist abweichend von den arbeitszeitlichen Beschränkungen der §§ 5, 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) möglich, wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahme vorliegen.Nach § 5 MuSchG ist die Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 1896
Bei Frauen, die eine Totgeburt erlitten haben, finden weiterhin die Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) Anwendung.Nach gängiger Rechtsauffassung hat eine Entbindung stattgefunden und auf Grund dessen ist die achtwöchige Schutzfrist gem. § 3 Abs. 2 MuSchG (Schutzfrist nach der Entbindung) zu beachten bzw. bei Totgeburten, die gleichzeitig auch Frühgeburt im medizinischen Sinne ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 2552
Zuständige Stelle ist ab dem Zeitpunkt des Insolvenzantrages zunächst das Amtsgericht, bei dem die Insolvenz beantragt wurde. Vielfach setzt das Gericht einen Insolvenzverwalter ein, der dann Ansprechpartner für alle Forderungen ist.Das Mutterschutzgesetz - MuSchG ist auch im Falle einer Insolvenz vom Insolvenzverwalter einzuhalten. Das bedeutet, dass der Insolvenzverwalter ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9444
Sowohl nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wie auch Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Samstag regulärer Arbeitstag, so dass eine 6-Tage-Woche grundsätzlich zulässig ist. Es gibt allerdings im § 4 Abs.1 MuSchG die Begrenzung, dass Mehrarbeit verboten ist:"Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 5190
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt schwangere Frauen vor Gefährdungen am Arbeitsplatz, insbesondere vor Tätigkeiten, die ihre Gesundheit oder die des ungeborenen Kindes gefährden könnten. Die Tätigkeit einer Physiotherapeutin im Rahmen von Hausbesuchen ist aus mehreren Gründen kritisch zu betrachten:Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine individuelle Gefährdungsbeurteilung für die schwangere ...
Stand: 21.05.2025
Dialog: 44127
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28996
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 28728
Die beschriebenen Arbeitszeiten sind für eine werdende Mutter verboten, auch wenn sie sich freiwillig dazu bereit erklärt.Begründung:Die zulässigen Arbeitszeiten einer werdenden Mutter sind im § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42451
Die rechtlichen Grundlagen für maximale Lärmpegel für Schwangere finden sie in § 11 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Verbindung mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV).Nach § 11 Abs.3 MuSchG darf der Arbeitgeber "eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie physikalischen Einwirkungen ...
Stand: 22.03.2021
Dialog: 12482
Nach § 27 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) handelt es sich bei Gefährdungsbeurteilungen für werdende und stillende Mütter aus rechtlicher Sicht um "sonstige Unterlagen", die der Aufsichtsbehörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen sind. Für diese Art von Unterlagen gilt somit die in § 27 Abs. 5 MuSchG festgelegte Mindestaufbewahrungsfrist bis zum Ablauf von 2 ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 5587
Der Mutterschutz schwangerer Beamtinnen richtet sich nach speziellen beamtenrechtlichen Regelungen, die ähnlich denen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind. Die für Sie zutreffende Verordnung erhalten Sie über Ihren Dienstherrn.Um Gesundheit von Mutter und Kind zu wahren, legt das Mutterschutzgesetz generelle Beschäftigungsverbote fest. Diese Beschäftigungsverbote gelten unmittelbar für alle ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 28424