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Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht in der Zeit von 20.00 - 6.00 Uhr beschäftigt werden (§ 14 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG).Ausnahmen ( § 14 Abs. 2 JArbSchG):Schülerinnen und Schüler über 16 Jahren dürfen 1. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, 2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, 3. in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr, 4. in Bäckereien ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 15307
Statistische Daten und allgemeine Informationen zu Arbeitsbelastungen und Berufskrankheiten werden im Internet z.B.unter folgenden Adressen angeboten:- Landesinstitut für die Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA), (Observatorium der Gesundheitsrisiken),- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).Das Berufskrankheitenv ...
Stand: 28.06.2017
Dialog: 2028
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt u.a. für die Beschäftigung von Personen in der Berufsausbildung, die noch nicht 18 Jahre alt sind (§ 1 Abs. 1 Ziffer 1 JarbSchG). Sobald ein Jugendlicher 18 Jahre (Vollendung des 18. Lebensjahres) alt wird, gilt für ihn das JArbSchG nicht mehr, auch wenn er sich noch in der Berufsausbildung befindet. Eine Ausnahme ist in § 9 Abs. 1 Nr. 1 JArbSchG ...
Stand: 14.01.2025
Dialog: 2290
40 Std. betragen. Es dürfen nicht mehr als 5 Tage in der Woche sein. Nach 4,5 Std. Arbeitszeit muss eine Pause von mind. 15 Min. gewährt werden. Nach 4,5 - 6 Std. Arbeitszeit beträgt die Gesamtpausenzeit 30 Min. Bei mehr als 6 Std. Arbeitszeit beträgt die Gesamtpausenzeit 60 Min.Auf die Informationen "Ferienjobs: Was muss ich beachten?" des Schulministeriums NRW weisen wir hin. ...
Stand: 07.07.2025
Dialog: 709
Ja!Das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG), das am 01.01.2018 in Kraft getreten ist, gilt auch für Schülerinnen, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt.Eine schwangere Frau darf keine Tätigkeiten ausüben oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein, bei denen sie u.a. mit dem Rötelnvirus in Kontakt kommt oder kommen kann, wenn sie über keinen a ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 42621
nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über acht Stunden täglich oder über 80 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. Zu Überstunden dürfen sie nicht herangezogen werden, wenn die Mehrarbeit folgende Grenzen übersteigt: - Frauen unter 18 Jahren: über 8 Stunden täglich oder über 80 Stunden in der Doppelwoche - Frauen von mindestens 18 Jahren oder älter: über 8 1/2 Stunden täglich oder über 90 ...
Stand: 08.06.2018
Dialog: 6416
Gemäß § 4 Abs.1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat."Allerdings kann die zuständige Aufsichtsbehörde nach § 29 Abs. 3 Nr.1 MuSchG eine Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit ...
Stand: 03.02.2020
Dialog: 43032
Grundsätzlich haben technische und organisatorische Maßnahmen Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstung (§ 9 Gefahrstoffverordnung). Diese grundsätzliche Frage muss zunächst in der Gefährdungsbeurteilung geklärt werden.Wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, dass technische und organisatorische Maßnahmen für den Arbeitnehmerschutz nicht ausreichend und persönliche ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 6544
Für werdende Mütter gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes - MuSchG.Nach § 11 Abs. 5 Nr. 5 dürfen werdende Mütter nicht mehr auf Beförderungsmitteln beschäftigt werden, soweit dies für die schwangere Frau oder das ungeborene Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Dieses Verbot gilt, sofern die Beschäftigung schwerpunktmäßig oder während eines bedeutenden Teils der Arbeitszeit a ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 17549
Für werdende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, besteht Kündigungschutz gemäß Mutterschutzgesetz - MuSchG (§ 17 MuSchG).Der Kündigungsschutz gilt auch für teilzeitig oder geringfügig Beschäftigte und auch für Änderungskündigungen eines bestehenden Arbeitsvertrages. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsvertrag auch dann nicht vom Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung geändert werden darf, we ...
Stand: 08.03.2019
Dialog: 17663
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. In Ihrem Fall gilt aber das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Nach § 18 MuSchG hat der Arbeitgeber bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot mindestens den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 25468
der Arbeitsbedingungen (so genannte Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz) zunächst zu analysieren und lassen sich folgendermaßen gliedern.1. Krankheitsspezifische Risiken, zum Beispiel:a) Selbst- und Fremdgefährdung durch plötzlich auftretende Unterzuckerungszustände (Hypoglykämien)b) Auftreten anderer Krankheiten in der Folge des Diabetes (z. B. Retinopathie) oder als Begleiterkrankung (z. B ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 3416
soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mehr als zwei Stunden unterbrochen wird."Die Stillzeit ist Arbeitszeit und keine Ruhepause.Der Arbeitgeber muss ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 4838
Ja, eine Schwangere darf grundsätzlich Stunden alleine in einer Einzelhandelsfiliale arbeiten. Hierbei ist folgendes zu beachten:Beschäftigt ein Arbeitgeber eine werdende Mutter, muss er zum Schutz der werdenden Mutter und des Kindes die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgelegten Vorschriften einhalten.Nach dem MuSchG ist u.a. wesentliche Arbeitgeberpflicht, eine Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 20.08.2025
Dialog: 5592
Nach § 3 Absatz 5 Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt Folgendes:„(5) Bei einer Fehlgeburt darf der Arbeitgeber eine Frau nicht beschäftigen, soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt,1.bis zum Ablauf von zwei Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche oder2.bis zum Ablauf von sechs Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche oder3 ...
Stand: 06.06.2025
Dialog: 3038
infektionsgefährdenden Tätigkeiten zu bewerten. Wichtig dabei ist z. B. die Art, Häufigkeit, und Intensität des Kinderkontakts etc. zu bewerten. Die Gefährdungsbeurteilung muss von fachkundigen Personen ( z. B. Betriebsarzt ) durchgeführt werden. Falls der Arbeitgeber selbst nicht fachkundig ist, so muss er sich fachkundig, also von dem Betriebsarzt, beraten lassen, was offensichtlich in diesem Fall auch geschehen ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 26683
1.) Die Aufgaben der Betriebsärzte sind in § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt:"Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen."D.h., dass die Betriebsärzte den Arbeitgeber lediglich beraten! Nur der Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht, nur er kann Tätigkeiten ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564
Die Arbeitszeit von volljährigen Auszubildenden muss den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes entsprechen. Das Arbeitszeitgesetz lässt den Samstag als regulären Arbeitstag zu. Der Arbeitgeber muss nach dem Arbeitszeitgesetz beachten, dass grundsätzlich 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit nicht überschritten werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 bis zu 10 Stunden täglich dürfen innerhalb ...
Stand: 06.03.2025
Dialog: 4649
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, dass der Betriebs-/Personalrat mit dem Arbeitgeber eine Dienstvereinbarung/Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Suchtprävention abschließt. In einer solchen Vereinbarung wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen bzw. bei welchen Verhaltensauffälligkeiten von einer Suchtgefährdung auszugehen ist und wie die betrieblich Verantwortlichen damit umgehen solle ...
Stand: 15.06.2023
Dialog: 5424
Die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung ergänzt die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die mutterschutzrechtliche Informationspflicht des Arbeitgebers ergibt sich aus § 14 Abs.2 Mutterschutzgesetz:"Der Arbeitgeber hat alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und über den Bedarf ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42622