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Wie ist mit einem Suchtproblem der Mitarbeiter umzugehen? Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen kann dies für den Mitarbeiter bedeuten?

KomNet Dialog 5424

Stand: 15.06.2023

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Suchtgefährdete, Süchtige

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Frage:

Ich möchte gerne eine Frage stellen zur Suchtproblematik in Unternehmen. Ob legale oder illegale Drogen, der Genuß von Drogen führt zwangsläufig früher oder später in eine Sucht, die mit medizinischen Mitteln behandelt werden muß. In den meisten Fällen zieht es keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich. Ist ein Mitarbeiter in leitender Position (Finanzabteilung), der an einer Sucht leidet, noch an seinem Arbeitsplatz tragbar? Es muss damit gerechnet werden, dass dem Unternehmen Schaden zugefügt wird. Wie ist mit diesem Mitarbeiter zu verfahren und welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen hat das für den Mitarbeiter und worauf muss sich das Unternehmen einstellen?

Antwort:

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, dass der Betriebs-/Personalrat mit dem Arbeitgeber eine Dienstvereinbarung/Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Suchtprävention abschließt. In einer solchen Vereinbarung wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen bzw. bei welchen Verhaltensauffälligkeiten von einer Suchtgefährdung auszugehen ist und wie die betrieblich Verantwortlichen damit umgehen sollen.

Auf die Broschüren "Alkohol am Arbeitsplatz - Eine Praxishilfe für Führungskräfte", "Suchtprobleme am Arbeitsplatz - Eine Praxishilfe für Personalverantwortliche" und "Betriebliche Suchtprävention in Kleinst- und Kleinunternehmen" weisen wir hin.


Fachkundige Auskünfte über Therapiemöglichkeiten jeglicher Sucht ( Alkohol, Drogen, Spiel etc.) erteilt z. B. die Deutsche Hauptstelle für Suchtgefahren (DHS).


Behandlungskosten, ob ambulant oder stationär werden in der Regel von der Krankenkasse oder vom Rentenversicherungsträger übernommen.


Welche arbeitsrechtlichen Schritte unternommen werden, hängt natürlich vom Einzelfall ab und den rechtlichen Möglichkeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir dazu keine weitergehenden Auskünfte geben können und dürfen. Für eine fallbezogene Beratung zu den arbeitsrechtlichen Möglichkeiten sollte eine entsprechende Anfrage ggf. direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z. B. Gewerkschaften, Verbände, Kammern, etc.) gerichtet werden.


Des Weiteren bieten die Arbeitsgerichte teilweise kostenlose oder kostengünstige Sprechstunden zu arbeitsrechtlichen Fragen an. Darüber hinaus weisen wir auf das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hin.