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Wenn ein Ergebnis der vom Arbeitgeber durchzuführenden Beurteilung der Arbeitsbedingungen (nach dem Mutterschutzgesetz - MuSchG in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) ist, dass im Rahmen der Tätigkeit Infektionen möglich sind, muss der Arbeitgeber unabhängig von einer Schwangerschaft im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge entsprechende Vorsorgeuntersuchungen veranlassen ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22564
Berufstätigkeit Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können. Sie dienen Ihrer Gesundheit und der Ihres Kindes. Daher muss Ihr Arbeitgeber Sie für diese Untersuchungen von der Arbeit freistellen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Untersuchungen erforderlich sind. Sie sind gehalten, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren, soweit dies möglich ist [...] Durch die Gewährung ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 18888
Im § 15 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist geregelt, dass die werdende Mutter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen soll. Bei dieser Sollvorschrift handelt es sich nicht um eine erzwingbare Rechtspflicht, sondern um einen nachdrücklichen Hinweis, dass der Arbeitgeber seinen mutterschutzrechtlichen Pflichten nur nachkommen kann, wenn ihm die Schwa ...
Stand: 05.03.2019
Dialog: 4362
abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt.Ist, wie bei Ihnen, im Berechnungszeitraum kein Arbeitsentgelt erzielt worden, dann muss ein anderer repräsentativer Querschnitt gesucht werden. Dies kann z. B. das Arbeitsentgelt sein, das Sie vor Ihrer Krankschreibung erhalten haben.Eine Provision ist Arbeitsentgelt, und zwar auch dann, wenn sie nicht die einzige Vergütung ist. Somit ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23791
Nein, dies ist nicht gestattet.Begründung:Bei der Beschäftigung schwangerer Mitarbeiterinnen müssen die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) beachtet werden.Nach § 10 MuSchG muss der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen der werdenden oder stillenden Mütter beurteilen und dabei die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit sowie alle Auswirkungen auf die Schwangerschaft oder die Stillzeit ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22252
Der Einsatz einer Altenpflegerin fällt in der Regel nicht unter das Beschäftigungsverbot des § 11 Abs. 5 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG): "Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen... sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 1152
Konsequenzen Motivationslosigkeit und innere Kündigung, sehr häufig aber auch psychische Probleme, zur Folge. Allerdings muss ein weiterer Faktor berücksichtigt werden: die Arbeitsorganisation. Möglicherweise sind in der Vergangenheit die Tätigkeiten sehr segmentiert gewesen, so dass oben genannte Effekte zum Zuge gekommen sind. Hier spielen demnach Arbeitsorganisation und alternde Belegschaft ...
Stand: 28.06.2017
Dialog: 3373
Vereinbarungen. Dies bedeutet, dass die Art der Tätigkeit unter Beachtung der Beschäftigungsverbote des Mutterschutzgesetzes - MuSchG - vertragsgemäß erledigt werden muss. Verstöße dagegen können vom Arbeitgeber mit arbeitsrechtlichen Mitteln, z.B. einer Abmahnung, geahndet werden. Da die werdende Mutter offensichtlich keine Gesprächsbereitschaft zeigt, empfehlen wir eine Beratung durch einen Fachanwalt ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1872
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) trifft keine speziellen Regelungen hinsichtlich der Kündigung durch die Arbeitnehmerin / den Arbeitnehmer während der Elternzeit. Maßgeblich für eine Kündigung von Seiten der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers während der Elternzeit sind daher die geltenden oder getroffenen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen (Kündigungsfristen). Wir bitten um Ihr Vers ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 23849
der schwangeren Frau oder des ungeborenen Kindes besteht.Es soll also eine an sich "gesunde" Schwangere schützen, die aufgrund der Tätigkeit in Verbindung mit ihrer Schwangerschaft und individuellen Konstitution krank zu werden droht. Die Gefahr für die werdende Mutter muss dabei im direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen (Tätigkeitsbezug).Ein ärztliches Beschäftigungsverbot hat einen hohen medizinischen ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 4229
Sie Ihre Schutzfrist nehmen möchten, muss Sie Ihnen der Arbeitgeber gewähren. Weder darf er Sie zu Arbeitsleistungen am Firmensitz oder zu Hause noch zu Bereitschaftsdiensten verpflichten. Wenn Sie diesbezüglich weiterhin Schwierigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber haben, sollten Sie um Unterstützung bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde bitten. Welche Rechte Sie in der Elternzeit haben, kann Ihnen die zuständige ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 18860
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen.In Bezug auf Ihre Frage nach Nacht- und Sonntagsarbeit sind die §§ 5, 6 MuSchG relevant. Danach dürfen werdende Mütter grundsätzlich nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25998
beantragen, dass eine (Änderungs-) Kündigung zulässig ist. Dieses muss aber vor der beabsichtigten (Änderungs-) Kündigung beantragt werden. Im Rahmen des dann laufenden Verwaltungsverfahrens hört die Behörde die betroffene werdende Mutter an. An diese Behörde kann sich auch eine werdende Mutter wenden und sich beraten lassen. In Nordrhein-Westfalen sind dies die Dezernate 56 der Bezirksregierungen.Spricht ...
Stand: 03.01.2019
Dialog: 5131
arbeiten darf, muss daher eine eingehende Gefährdungsbeurteilung vorausgehen und sollte mit der vor Ort zuständigen Arbeitsschutzbehörde abgeklärt werden.Auf weiterführende Informationen zum Mutterschutz des MAGS NRW weisen wir hin. ...
Stand: 25.01.2019
Dialog: 14334
Ihre Frage zielt auf die Regelungen des § 11 Absatz 5 Nummer 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ab:"(…) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen (…) sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreitet,"Unter ständigem Stehen ...
Stand: 24.09.2024
Dialog: 44006
Zustimmung durch die zuständige Behörde eine Kündigung möglich.Wichtig:Die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung gerichtlich durch Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Unterbleibt die Klageerhebung, gilt die Kündigung als rechtswirksam.Hinweis:Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine versäumte Frist ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4822
Während der Elternzeit (Erziehungszeit) besteht besonderer Kündigungsschutz gemäß Erziehungsgeldgesetz - BEEG. Diesen Kündigungsschutz haben grundsätzlich auch Rechtsnachfolger von Betrieben einzuhalten. Spricht die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber dennoch in dieser Zeit eine Kündigung aus, ist sie rechtlich unwirksam.Die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung muss innerhalb von drei Wochen ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 4521
, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft an den Arbeitgeber muss dieser die im Mutterschutzgesetz festgelegten Maßnahmen zum Schutze der werdenden Mutter beachten und die nötigen Maßnahmen treffen. Auf die Informationen und Publikationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW weisen wir hin. ...
Stand: 11.09.2024
Dialog: 4276
Während der Elternzeit besteht besonderer Kündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). In Ausnahmefällen, z.B. bei Insolvenz, ist eine Kündigung nach vorheriger Zustimmung durch die zuständige Behörde möglich.Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden.Bezüglich der weiteren arbeitsrechtlichen Fragen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Abfindung ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 4669
Vibrationsmelder.Solange eine solche Lösung nicht realisiert ist, müssen zumindest organisatorische Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört, dass immer jemand dafür verantwortlich sein muss, dass auch Personen mit eingeschränkter Wahrnehmung im Gefahrfall gewarnt werden. Ob dies direkt oder z. B. über Schnurlos- bzw. Mobiltelefone mit Vibrationsalarm erfolgt (Achtung: Ausfallgefahr), ist im Einzelfall zu prüfen.Die ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 24033