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Wie kann eine gehörlose Mitarbeiterin bei einem Feueralarm benachrichtigt werden, wenn sie beispielsweise auf der Toilette ist?
KomNet Dialog 24033
Stand: 11.06.2015
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Leistungsgewandelte Arbeitnehmer/innen, (Schwer-) Behinderung
Dialog
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Eine Firma beschäftigt eine gehörlose Mitarbeiterin in der Produktion. Einige ihrer Arbeitskollegen kommunizieren per Gebärdensprache mit ihr. Nun haben wir mal folgenden Fallstudie ausgedacht: Die gehörlose Mitarbeiterin geht kurzfristig unbeobachtet auf die Toilette. Hier ist sie allein. Nun kommt es zu einem Räumungsalarm der nur "akustisch" per Handsirene ausgelöst wird. Welche Lösungsmöglichkeiten können sie uns vorschlagen? Wie hoch ist generell die Gefahr einzuschätzen (1 Feueralarm in 25 Jahren)?
Antwort:
Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG hat der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen zur Evakuierung der anwesenden Personen zu treffen. Eine gute Lösung wäre neben einer akustisch und optisch anzeigenden Brandmeldeanlage eine Ergänzung durch personengebundene Vibrationsmelder.
Solange eine solche Lösung nicht realisiert ist, müssen zumindest organisatorische Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört, dass immer jemand dafür verantwortlich sein muss, dass auch Personen mit eingeschränkter Wahrnehmung im Gefahrfall gewarnt werden. Ob dies direkt oder z. B. über Schnurlos- bzw. Mobiltelefone mit Vibrationsalarm erfolgt (Achtung: Ausfallgefahr), ist im Einzelfall zu prüfen.
Die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen ist unabhängig davon, dass (nach Ihrer Angabe) ein Feueralarm nur alle 25 Jahre vorkommt.
Weitere Informationen enthält auch der DGUV-Leitfaden für Betriebsärzte zur Beschäftigung von Schwerhörigen und Gehörlosen in Lärmbereichen. Den Leitfaden finden Sie über die Seite http://dguv.de/publikationen