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Ihre Anfrage ist sehr allgemein gehalten, so dass die tatsächliche berufliche Tätigkeit nicht betrachtet werden kann.Nach § 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber gehalten, die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der werdenden oder stillenden Mutter zu ermitteln und zu beurteilen, dabei sind gegebenenfalls Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner mit heran zu ziehen ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 13245
nicht erlaubt. Dadurch ergibt sich auch ein Beschäftigungsverbot am Patienten, wenn die Gefahr einer Stichverletzung an Ligaturdrähten besteht und dadurch infektiöses Material wie Blut oder Speichel in den Blutkreislauf der werdenden Mutter gelangen kann.Infolge der vielfältigen gesundheitlichen Risiken in Zahnarztpraxen und kiefernorthopädischen Praxen empfiehlt sich in den meisten Fällen, die Umsetzung ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23177
Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG dürfen Jugendliche u.a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen Sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind (§ 22 JArbSchG).Bei einer dienstlichen/betrieblichen Nutzung des Internets kann nicht von vornherein eine sittliche Gefährdung unterstellt werden. Bei Tätigkeiten, bei denen der Jugendliche das Internet dienstlich nutzt, muss ...
Stand: 04.07.2018
Dialog: 6786
Etwa 80-88 % der weltweiten Lederproduktion stammt aus Gerbstoffverfahren mit Chromsalzen. Diese sogenannten Chromgerbung erfolgt heutzutage mit Chrom (III)-Salzen, insbesondere bei der Lederherstellung für die Bekleidungsindustrie. Die Verwendung von Chrom (III)-Salzen gilt als gesundheitlich unbedenklich. Leider kann bei der Gerbung aus den Chrom-III-Verbindungen das gesundheitsschädliche Chrom- ...
Stand: 20.03.2019
Dialog: 42641
Eine schädliche Einwirkung von Gefahrstoffen im Sinne des § 22 Abs. 1 Nr. 6 Jugendarbeitsschutzgesetz -JArbSchG- ist dann anzunehmen, wenn für Jugendliche bei Fortdauer der Beschäftigung das Risiko einer akuten oder chronischen Gesundheitsschädigung nicht ausgeschlossen werden kann. Gefahren bestehen immer dann, wenn beim Umgang mit Gefahrstoffen die geltenden Sicherheitsbestimmungen, wie z. B ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4417
In der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" ist unter dem § 35 Fahrzeugführer Folgendes nachzulesen:"(1) Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen,1.die das 18. Lebensjahr vollendet haben,2.die körperlich und geistig geeignet sind,3.die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unterne ...
Stand: 11.03.2022
Dialog: 43645
erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zu Verhütung dieser Gefahren abzustimmen.Der Arbeitgeber muss sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6654
nicht erkennen können, hat der Arbeitgeber1. die mit der Beschäftigung verbundenen Gefahren zu beurteilen und2. die Jugendlichen vor Aufnahme der Tätigkeit über die möglichen Unfallgefahren zu belehren.Das Praktikum soll Kenntnisse über einen Beruf vermitteln. Schülerpraktikanten sollen nicht die in diesem Beruf typischen Tätigkeiten erlernen. Das bedeutet, dass bestimmte gefährliche Tätigkeiten ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13066
- und den Personalvertretungsgesetzen bleiben unberührt.Ein individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot (§ 16 MuSchG) kann von jedem Arzt ausgesprochen werden, wenn bei der Weiterbeschäftigung eine Gefahr für Gesundheit oder Leben für die schwangere Frau oder das ungeborene Kind besteht. Es soll also eine gesunde Schwangere schützen, auf Grund der Tätigkeit krank zu werden. Die Gefahr für die werdende Mutter muss dabei in direktem ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4269
. 80 Stunden in der Doppelwoche).Nachtarbeit zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr sowie Sonn- und Feiertagsarbeit (Ausnahmen möglich)Bei der Bodenreinigung besteht die Gefahr, auf nassen glitschigen Böden auszurutschen oder auszugleiten. Von erhöhter Unfallgefahr spricht man, wenn besonders häufig mit schweren Unfällen zu rechnen ist. Bevor man werdende Mütter mit solchen Tätigkeit beschäftigt ...
Stand: 30.11.2023
Dialog: 5183
des von Ihnen angeführten § 22 Abs.1 Nr.2 JArbSchG handelt es sich u. E. bei Saunadiensten in einer "normalen" Familiensauna nicht um Arbeiten, bei denen die Jugendlichen "sittlichen Gefahren" ausgesetzt sind. ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 42171
Beschäftigt ein Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Dieses gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von zugehörigen Waschgelegenheiten und Toiletten (§ 3a Abs. 2 Arbeitsstättenverordnu ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 24033
werden. Bei einer Beschäftigung an Sonntagen soll jeder zweite Sonntag frei bleiben, mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben.Darüber hinaus dürfen Jugendliche bei dieser Art der Tätigkeit nicht sittlichen Gefahren ausgesetzt sein bzw. die physische oder psychische Leistungskraft im Sinne § 22 JArbSchG darf nicht überfordert werden. Zudem gilt nach § 25 JArbSchG ein Beschäftigungsverbot ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 3538
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein- ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
dieser Gefahren. Folgendes ist zu beachten:Jugendliche dürfen nur mit leichten und geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden, täglich höchstzulässige Arbeitszeit: 7 Stunden (Jugendliche, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen: 8 Stunden), wöchentlich höchstzulässige Arbeitszeit: 35 Stunden (Jugendliche, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen: 40 Stunden), länger als 4,5 Stunden ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 534
"[Da] fehlende oder sowohl über- als auch unterdurchschnittliche Eigenschafts-und Fähigkeitsausprägungen von Personengruppen die Beurteilung der Arbeitsbedingungen beeinflussen können, hat der Gesetzgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz festgelegt, dass der Arbeitgebende bei Arbeitsschutzmaßnahmen u.a. vom allgemeinen Grundsatz auszugehen hat, dass spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43040
- EntgFG). Im Anschluss daran haben Sie entsprechend Ihrer Versicherung Anspruch auf Krankengeld, das von Ihrer Krankenkasse gezahlt wird.Möglicherweise hat Ihr Arzt aber keine Arbeitsunfähigkeit attestiert, sondern ein ärztliches Beschäftigungsverbot (nach § 16 MuSchG) ausgesprochen. Letzteres kann von jedem Arzt ausgesprochen werden, wenn bei Weiterbeschäftigung eine Gefahr für Gesundheit oder Leben ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 4229
soll – eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, aus dem hervorgeht, welchen Gefahren der Praktikant ausgesetzt werden kann. Hat der Praktikant möglicherweise Kontakt mit Stoffen, die mit Hepatitis-A-Viren kontaminiert sind, muss er vor dem Antritt des Praktikums geimpft sein. Die Kosten für die etwaige Impfung muss der Schulhoheitsträger übernehmen, dies ist meistens die Stadt/Gemeinde, in der die Schule liegt. ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 2787
Aus mutterschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken, eine schwangere Frau mit Tätigkeiten am NIR-Spektrometer zu beschäftigen. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiterin aufgrund ihrer Ausbildung und Berufspraxis die möglichen Gefahren, die beim Betrieb entstehen können, kennt und in der Funktion und Bedienungsanweisung vertraut ist. Die Betriebsanweisung und die allgemeinen ...
Stand: 03.12.2020
Dialog: 43353
) möglich.Ergibt die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers, dass eine Gefahr für die werdende Mutter und das ungeborene Kind besteht, muss der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen so umgestalten, dass eine Gefahr nicht mehr besteht. Ist dies nicht möglich, kommt es zu einem betrieblichen Beschäftigungsverbot der schwangeren Frau an ihrem üblichen Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat, soweit es ihm möglich ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 1721