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Wie ist ein Schüler während des Schulpraktikums unfallversichert? Wer übernimmt die Kosten für erforderliche Impfungen?

KomNet Dialog 2787

Stand: 04.04.2018

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Kinder, Jugendliche, Auszubildende > Arbeiten im Rahmen der Ausbildung

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Frage:

Mein Sohn macht demnächst ein Schulpraktikum auf einer Kläranlage. Muss er geimpft werden? Wenn ja: wer bezahlt die Impfung? Ist er während des Praktikums gesetzlich unfallversichert?

Antwort:

Während eines Schulpraktikums ist ein Schüler bei dem Unfallversicherungsträger gesetzlich unfallversichert, bei dem er während des sonstigen Schulbesuches ebenfalls versichert ist. Das sind z.B. die Landesunfallkassen oder dieGemeindeunfallversicherungen.

Vor dem Beginn eines Praktikums muss – am Besten unter Hinzuziehung des Betriebsarztes des Betriebes, wo das Praktikum stattfinden soll – eine Gefährdungsanalyse erstellt werden, aus dem hervorgeht, welchen Gefahren der Praktikant ausgesetzt werden kann. Hat der Praktikant möglicherweise Kontakt mit Stoffen, die mit Hepatitis-A-Viren kontaminiert sind, muss er vor dem Antritt des Praktikums geimpft sein. Die Kosten für die etwaige Impfung muss der Schulhoheitsträger übernehmen, dies ist meistens die Stadt/Gemeinde, in der die Schule liegt.