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Ihnen geben:Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (§ 1 Abs. 2 MuSchG). Es gilt vom ersten Tag der Berufstätigkeit an.Die weitreichenden Kündigungsschutzrechte des Mutterschutzgesetzes gelten daher erst ab Beginn der Beschäftigung.Das Mutterschutzgesetz schreibt keine Frist vor, innerhalb derer ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42623
. auf Drogenentzug befindlichen Mitarbeiters zu berücksichtigen, zu bewerten und eigenverantwortlich hierbei zu entscheiden, ob der betroffene Beschäftigte unter der geschilderten Situation überhaupt an rotierenden Maschinen beschäftigt werden darf oder ob dieser, wenn auch nur zeitweise, auf einem alternativen Arbeitsplatz eingesetzt werden muss.Hierbei kann der Arbeitgeber die beratende Unterstützung ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 19957
Beweiswert. Es muss die konkrete Gefahr benennen und für den Arbeitgeber so abgefasst sein, dass er weiß, ob und wie er die werdende Mutter beschäftigen darf.Eine Arbeitsunfähigkeit hat dabei grundsätzlich immer Vorrang vor einem Beschäftigungsverbot.Einer schwangeren Frau darf durch ein Beschäftigungsverbot kein finanzieller Nachteil entstehen. Sie erhält den Durchschnittsverdienst ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 4229
sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich zu melden.(2) Die Beschäftigten haben gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber darin zu unterstützen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und seine Pflichten entsprechend den behördlichen Auflagen zu erfüllen. Unbeschadet ihrer Pflicht nach Absatz 1 ...
Stand: 27.04.2024
Dialog: 43936
Im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG ist geregelt, dass das Verbot der Beschäftigung von Kindern nicht für die Beschäftigung von Kindern im Rahmen des Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht gilt (§ 5 Abs. 2 JArbSchG)Dabei gilt, dass Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden dürfen.Verbotene Arbeiten:Arbeiten ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 14516
Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht in der Zeit von 20.00 - 6.00 Uhr beschäftigt werden (§ 14 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG).Ausnahmen ( § 14 Abs. 2 JArbSchG):Schülerinnen und Schüler über 16 Jahren dürfen 1. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, 2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, 3. in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr, 4. in Bäckereien ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 15307
Nach § 3 Absatz 5 Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt Folgendes:„(5) Bei einer Fehlgeburt darf der Arbeitgeber eine Frau nicht beschäftigen, soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt,1.bis zum Ablauf von zwei Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche oder2.bis zum Ablauf von sechs Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche oder3 ...
Stand: 06.06.2025
Dialog: 3038
werden:Fortdauer der Beschäftigung ist für die Mutter oder das Kind gesundheitsgefährdend (die konkrete Arbeit oder der Arbeitsplatz ist an sich nicht gesundheitsgefährdend).Maßgeblich sind die individuellen Verhältnisse der Schwangeren, z. B. Konstitution, Gesundheitszustand.Krankhafte Schwangerschaftsverläufe fallen nicht hierunter. Vielmehr handelt es sich um „gesunde“ Schwangere mit besonders ausgeprägten ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 26608
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Elternzeit sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG - geregelt. Ausführliche Erläuterungen hierzu können Sie der Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" entnehmen.Danach besteht ein Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes (also bis Ablauf des Tages vor dem dritten Geburtstag). Ein Anteil von bis zu ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 18757
In Bezug auf das Stillen ist im § 7 Abs.2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt:"Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht ...
Stand: 07.04.2021
Dialog: 43242
Ja!Das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG), das am 01.01.2018 in Kraft getreten ist, gilt auch für Schülerinnen, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt.Eine schwangere Frau darf keine Tätigkeiten ausüben oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein, bei denen sie u.a. mit dem Rötelnvirus in Kontakt kommt oder kommen kann, wenn sie über keinen ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 42621
der Technik unbestimmte Rechtsbegriffe genauer definieren. Solange keine Definitionen vorliegen, gelten die Vorgaben des bisherigen Mutterschutzgesetzes.KälteDie Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperaturen“ konkretisiert die Anforderungen an Raumtemperaturen.4.2 Lufttemperaturen in Räumen(1) In Arbeitsräumen muss die Lufttemperatur in Abhängigkeit von der Arbeits-schwere und Körperhaltung ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42288
. die technischen Regelwerke für Gefahrstoffe (TRGS), nicht beachtet oder eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn1. die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) gemäß der TRGS 900 nicht eingehalten werden,2. die biologischen Grenzwerte (BGW) gemäß der TRGS 903 nicht eingehalten werden,3. bei hautresorbierenden Stoffen Hautkontakt gegeben ist,4. Hinweise auf besondere Gefahren (H-Sätze ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4417
Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) getroffen. Wer Jugendlicher im Sinne des JArbSchG ist, ist unter § 2 Abs. 2 des Gesetzes definiert: "Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist." Nach dem JArbSchG ist der Ausschank von Alkohol durch Jugendliche im Hotel- und Gaststättengewerbe, z. B ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 3538
zu absolvieren ist.Hinweis zur gesundheitlichen Betreuung:Bei einem Schülerbetriebspraktikum handelt es sich um eine Beschäftigung mit leichten Arbeiten, die nicht länger als 2 Monate dauert und von der keine gesundheitlichen Nachteile für die Schüler/innen zu befürchten sind. Eine ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist daher nicht erforderlich.Hinweis zur Unfallversicherung:Da ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 6259
nicht mehr in der Lage sind, ihren ursprünglichen oder - insbesondere bei Neueinstellung - irgendeinen Arbeitsplatz auszufüllen, der zum Kern der im jeweiligen Unternehmen geleisteten Arbeit zu rechnen ist.Was genau darunter fällt, ist von jedem Unternehmen grundsätzlich selbst festzulegen. Dabei muss der Arbeitgeber bei überschlägiger Bewertung regelmäßig den Betriebsrat beteiligen. Es ist somit je ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 13975
muss oder für deren Umsetzung er durch entsprechende Organisation seines Betriebs mit entsprechender Delegation an andere ihm unterstellte Führungskräfte sorgen muss.Führungsaufgabe ist die Verpflichtung des Arbeitgebers (der Vorgesetzten, der Aufsichtsführenden) gegenüber eigenen, unterstellten Mitarbeitern für ein sicheres Verhalten bei der Arbeit Sorge zu tragen. Führungsverantwortung ergibt ...
Stand: 13.01.2020
Dialog: 18782
Die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG gelten nach § 1 MuSchG grundsätzlich für Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Darunter fallen aus mutterschutzrechtlicher Sicht auch Schwangere, die Teilzeit und geringfügig beschäftigt werden. Ferner ist es ohne Bedeutung, ob ein mündlicher oder schriftlicher Arbeitsvertrag besteht.Dies bedeutet im vorliegenden Fall, dass der Arb ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 3566
Bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber Kündigungen (auch Änderungskündigungen) gegenüber einer werdenden Mutter nicht aussprechen (§ 17 MuSchG). Ausnahmen davon muss er sich vorher von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde genehmigen lassen.Wesentlich ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 16132
leicht und für sie geeignet ist."Da wir annehmen, dass Sie als Unternehmen anfragen, gibt es für Sie keine Möglichkeit der Beschäftigung eines vollzeitschulpflichtigen Kindes.Sofern Sie als Privatperson anfragen, wäre das Rasenmähen zwar grundsätzlich unter § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a) KindArbSchV einzustufen, gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 ist jedoch insbesondere das Arbeiten an Maschinen (Unfallgefahren ...
Stand: 22.06.2024
Dialog: 43960